
Antworten zu Portal & Fachthemen. Wähle eine Kategorie:
Die Flexirente ist ein Modell, das einen flexibleren Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand ermöglicht. Sie erlaubt es, früher oder später in Rente zu gehen und dabei weiterhin teilweise zu arbeiten, ohne sofort vollständig aus dem Berufsleben auszuscheiden.
Die Flexirente kann grundsätzlich ab dem 63. Lebensjahr genutzt werden, sofern die Wartezeiten erfüllt sind. Ein späterer Rentenbeginn über das gesetzliche Rentenalter hinaus ist ebenfalls möglich und kann zu Rentenzuschlägen führen.
Eine Teilrente bedeutet, dass nur ein Teil der zustehenden Altersrente ausgezahlt wird, während gleichzeitig weiter gearbeitet wird. Die Höhe der Teilrente kann individuell festgelegt werden, sie muss jedoch mindestens 10 Prozent der Vollrente betragen.
Für die Teilrente gelten grundsätzlich dieselben Voraussetzungen wie für die Regelaltersrente oder andere Altersrentenarten. Dazu gehören insbesondere das Erreichen des Mindestversicherungszeitraums und gegebenenfalls die Einhaltung der Altersgrenze.
Bei einer Teilrente ist ein Hinzuverdienst bis zu bestimmten Grenzen möglich, ohne dass die Rente gekürzt wird. Wird diese Grenze überschritten, kann es zu einer anteiligen Kürzung der Rentenzahlung kommen.
Ja, wer über die Regelaltersgrenze hinaus arbeitet und auf die Rente verzichtet oder nur eine Teilrente bezieht, kann Rentenzuschläge von 0,5 Prozent pro Monat des Aufschubs erhalten. Gleichzeitig werden zusätzliche Beitragszeiten angerechnet.
Ja, auch Selbstständige, die freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, können von den Regelungen der Flexirente und Teilrente profitieren, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Ja, auch Selbstständige, die freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, können von den Regelungen der Flexirente und Teilrente profitieren, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Teilrenten unterliegen wie Vollrenten der nachgelagerten Besteuerung. Je nach Höhe der Rente und des zusätzlichen Einkommens kann sich die Steuerlast erhöhen. Eine individuelle steuerliche Beratung ist empfehlenswert.
Die Höhe der Teilrente richtet sich nach der beantragten Rentenhöhe, dem individuellen Rentenanspruch und eventuellen Hinzuverdiensten. Die Deutsche Rentenversicherung erstellt dazu auf Antrag eine individuelle Berechnung.
Ja, der Wechsel von einer Teilrente zur Vollrente ist möglich. Ein Antrag kann jederzeit gestellt werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen für die Vollrente erfüllt sind.
Die Hinzuverdienstgrenze beträgt derzeit 6.300 Euro jährlich bei vorgezogenen Altersrenten. Darüber hinausgehendes Einkommen wird zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Ab Erreichen der Regelaltersgrenze entfällt die Hinzuverdienstgrenze.
Der Antrag kann direkt bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt werden. Es empfiehlt sich, vorab eine Rentenauskunft einzuholen und gegebenenfalls eine Beratungsstelle aufzusuchen, um die individuellen Auswirkungen zu prüfen.
Hinweis / Haftungsausschluss:
Die hier bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung zum Thema Altersvorsorge und Rente. Sie ersetzen keine individuelle Beratung durch Fachleute oder zuständige Behörden. Gesetzliche Regelungen, Rentenansprüche und Beitragshöhen können sich ändern und variieren je nach persönlicher Situation. Vor verbindlichen Entscheidungen wird empfohlen, eine individuelle Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung oder einem unabhängigen Experten in Anspruch zu nehmen. (Stand: Oktober 2025)
Herzlich willkommen bei
Rente-67.de
Schön, daß Sie uns gefunden haben.
Rente-67.de ist ein Portal von 16 weiteren.
Kosten-Versicherung.de ist das Hauptportal unseres Verbundes.
Rente-67.de stellt unseren Besuchern eine Menge Informationen zur Verfügung, um bei einer Entscheidungsfindung unterstützend behilflich zu sein.
Aufgrund der mehr als 30 bezeichnenden Internetdomainen finden unsere Besucher den passenden Inhalt ohne große Umwege.
Besuchen Sie auch:
Kosten-Haus.de
Web-A-Z.de
0202 - 26 41 783
Impressum | Datenschutzerklärung
© All Copyright 2025 by Rente-67.de