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Die Rente mit 67 bezeichnet die gesetzlich vorgesehene Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre. Sie wurde eingeführt, um das Rentensystem aufgrund steigender Lebenserwartung und der demografischen Entwicklung langfristig finanzierbar zu halten.
Für alle Versicherten, die ab dem Jahr 1964 geboren wurden, liegt das reguläre Renteneintrittsalter bei 67 Jahren. Für ältere Jahrgänge erfolgt die Anhebung schrittweise zwischen dem 65. und 67. Lebensjahr.
Grundsätzlich sind alle Arbeitnehmer, Auszubildenden und bestimmte Selbstständige rentenversicherungspflichtig. Auch Pflegepersonen und Empfänger von Sozialleistungen können unter bestimmten Bedingungen versicherungspflichtig sein.
Die gesetzlichen Grundlagen finden sich im Sechsten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VI). Dort sind die Voraussetzungen für Beitragszahlungen, Rentenansprüche, Rentenarten und Rentenberechnungen festgelegt.
Um Anspruch auf eine gesetzliche Altersrente zu haben, sind mindestens fünf Jahre an rentenrechtlichen Zeiten erforderlich. Dazu zählen Pflichtbeiträge, freiwillige Beiträge oder bestimmte Anrechnungszeiten.
Wer die Mindestversicherungszeit nicht erfüllt, hat keinen Anspruch auf eine gesetzliche Altersrente. Es besteht jedoch die Möglichkeit, fehlende Zeiten durch freiwillige Beiträge zu ergänzen oder im Ausland erworbene Versicherungszeiten anrechnen zu lassen.
Das Geburtsjahr ist entscheidend für die Regelaltersgrenze. Während frühere Jahrgänge noch mit 65 Jahren regulär in Rente gehen konnten, steigt das Rentenalter für jüngere Jahrgänge schrittweise bis auf 67 Jahre.
Berücksichtigt werden Pflichtbeitragszeiten aus Beschäftigung oder Selbstständigkeit, Zeiten der Kindererziehung, Pflegezeiten, freiwillige Beiträge sowie Zeiten des Bezugs bestimmter Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld oder Krankengeld.
Ja, Rentenzeiten aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder aus Staaten mit Sozialversicherungsabkommen können auf die Versicherungszeit angerechnet werden und so helfen, Rentenansprüche zu sichern.
Ja, freiwillige Beiträge können gezahlt werden, um Rentenansprüche aufzubauen oder Lücken im Versicherungsverlauf zu schließen. Besonders für Selbstständige oder Personen mit längeren Auslandsaufenthalten kann dies sinnvoll sein.
Kindererziehungs- und Pflegezeiten werden als Beitragszeiten anerkannt und können die Rentenhöhe erhöhen. Sie sind besonders wichtig, wenn durch Kindererziehung oder Pflege keine Erwerbstätigkeit möglich war.
Eine individuelle Beratung und Rentenauskunft bietet die Deutsche Rentenversicherung an. Dort können Versicherte ihre Renteninformation anfordern und offene Fragen zu Beitragszeiten und Rentenansprüchen klären.
Hinweis / Haftungsausschluss:
Die hier bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung zum Thema Altersvorsorge und Rente. Sie ersetzen keine individuelle Beratung durch Fachleute oder zuständige Behörden. Gesetzliche Regelungen, Rentenansprüche und Beitragshöhen können sich ändern und variieren je nach persönlicher Situation. Vor verbindlichen Entscheidungen wird empfohlen, eine individuelle Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung oder einem unabhängigen Experten in Anspruch zu nehmen. (Stand: Oktober 2025)
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