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Ja, Rentnerinnen und Rentner dürfen grundsätzlich nach dem Renteneintritt weiterarbeiten. Je nach Rentenart und Alter gelten jedoch bestimmte Hinzuverdienstgrenzen, die zu beachten sind.
Wer das reguläre Renteneintrittsalter erreicht hat, kann unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass dies Auswirkungen auf die Rentenzahlung hat. Es gibt keine gesetzlich festgelegte Obergrenze mehr.
Bei einer vorgezogenen Altersrente gelten bestimmte jährliche Hinzuverdienstgrenzen. Seit 2023 liegt diese Grenze dauerhaft bei 17.823 Euro pro Jahr. Einkommen darüber hinaus kann zu einer teilweisen Kürzung der Rente führen.
Wird die Hinzuverdienstgrenze überschritten, kann die Rente anteilig gekürzt werden. Die Höhe der Kürzung richtet sich nach der Höhe des zusätzlichen Einkommens und den individuellen Rentenansprüchen.
Zum Hinzuverdienst zählen in der Regel Einkünfte aus abhängiger Beschäftigung, selbstständiger Tätigkeit oder bestimmten Nebentätigkeiten. Nicht angerechnet werden unter anderem Rentenzahlungen selbst oder bestimmte steuerfreie Einnahmen.
Auch bei selbstständiger Tätigkeit gelten die Hinzuverdienstgrenzen. Die Einkünfte werden auf Basis des steuerlichen Gewinns ermittelt und entsprechend bei der Rentenberechnung berücksichtigt.
Ja, bei einer Erwerbsminderungsrente gelten deutlich niedrigere Hinzuverdienstgrenzen. Diese richten sich nach dem individuellen Leistungsvermögen und können bereits bei geringen Zusatzeinkünften überschritten werden.
Rentenbeziehende sind verpflichtet, jeden Hinzuverdienst der Deutschen Rentenversicherung zu melden. Unterbleibt dies, kann es zu Nachzahlungen, Rückforderungen oder Bußgeldern kommen.
Zusätzliches Einkommen aus einer Beschäftigung kann die Steuerlast erhöhen. Sowohl die Rentenzahlung als auch der Hinzuverdienst werden bei der Einkommensteuererklärung berücksichtigt.
In bestimmten Fällen kann ein Hinzuverdienst die spätere Rentenhöhe erhöhen, insbesondere wenn weiter Pflichtbeiträge gezahlt werden. Dies kann sinnvoll sein, wenn die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht ist.
Die sogenannte Flexirente ermöglicht es, den Rentenbezug mit einer Teilzeitbeschäftigung zu kombinieren. Dabei können Hinzuverdienstgrenzen individuell genutzt und der Rentenanspruch weiter aufgebaut werden.
Eine individuelle Beratung bietet die Deutsche Rentenversicherung. Dort können persönliche Freibeträge, Auswirkungen auf die Rentenhöhe und steuerliche Fragen im Zusammenhang mit dem Hinzuverdienst geklärt werden.
Hinweis / Haftungsausschluss:
Die hier bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung zum Thema Altersvorsorge und Rente. Sie ersetzen keine individuelle Beratung durch Fachleute oder zuständige Behörden. Gesetzliche Regelungen, Rentenansprüche und Beitragshöhen können sich ändern und variieren je nach persönlicher Situation. Vor verbindlichen Entscheidungen wird empfohlen, eine individuelle Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung oder einem unabhängigen Experten in Anspruch zu nehmen. (Stand: Oktober 2025)
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