? Darf ich nach dem Renteneintritt weiterhin arbeiten?

Ja, Rentnerinnen und Rentner dürfen grundsätzlich nach dem Renteneintritt weiterarbeiten. Je nach Rentenart und Alter gelten jedoch bestimmte Hinzuverdienstgrenzen, die zu beachten sind.

? Welche Hinzuverdienstgrenzen gelten bei der Regelaltersrente?

Wer das reguläre Renteneintrittsalter erreicht hat, kann unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass dies Auswirkungen auf die Rentenzahlung hat. Es gibt keine gesetzlich festgelegte Obergrenze mehr.

? Wie hoch darf der Hinzuverdienst bei einer vorgezogenen Altersrente sein?

Bei einer vorgezogenen Altersrente gelten bestimmte jährliche Hinzuverdienstgrenzen. Seit 2023 liegt diese Grenze dauerhaft bei 17.823 Euro pro Jahr. Einkommen darüber hinaus kann zu einer teilweisen Kürzung der Rente führen.

? Was passiert, wenn ich die Hinzuverdienstgrenze überschreite?

Wird die Hinzuverdienstgrenze überschritten, kann die Rente anteilig gekürzt werden. Die Höhe der Kürzung richtet sich nach der Höhe des zusätzlichen Einkommens und den individuellen Rentenansprüchen.

? Welche Einkünfte zählen zum Hinzuverdienst?

Zum Hinzuverdienst zählen in der Regel Einkünfte aus abhängiger Beschäftigung, selbstständiger Tätigkeit oder bestimmten Nebentätigkeiten. Nicht angerechnet werden unter anderem Rentenzahlungen selbst oder bestimmte steuerfreie Einnahmen.

? Gelten für selbstständige Rentnerinnen und Rentner besondere Regelungen?

Auch bei selbstständiger Tätigkeit gelten die Hinzuverdienstgrenzen. Die Einkünfte werden auf Basis des steuerlichen Gewinns ermittelt und entsprechend bei der Rentenberechnung berücksichtigt.

? Gibt es Unterschiede zwischen Altersrente und Erwerbsminderungsrente beim Hinzuverdienst?

Ja, bei einer Erwerbsminderungsrente gelten deutlich niedrigere Hinzuverdienstgrenzen. Diese richten sich nach dem individuellen Leistungsvermögen und können bereits bei geringen Zusatzeinkünften überschritten werden.

? Wird der Hinzuverdienst automatisch geprüft oder muss ich ihn melden?

Rentenbeziehende sind verpflichtet, jeden Hinzuverdienst der Deutschen Rentenversicherung zu melden. Unterbleibt dies, kann es zu Nachzahlungen, Rückforderungen oder Bußgeldern kommen.

? Wie wirkt sich ein Nebenjob auf meine Steuerpflicht im Rentenalter aus?

Zusätzliches Einkommen aus einer Beschäftigung kann die Steuerlast erhöhen. Sowohl die Rentenzahlung als auch der Hinzuverdienst werden bei der Einkommensteuererklärung berücksichtigt.

? Kann ich durch Hinzuverdienst meine Rente erhöhen?

In bestimmten Fällen kann ein Hinzuverdienst die spätere Rentenhöhe erhöhen, insbesondere wenn weiter Pflichtbeiträge gezahlt werden. Dies kann sinnvoll sein, wenn die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht ist.

? Welche Möglichkeiten gibt es, flexibel in Teilzeit zu arbeiten und trotzdem Rente zu beziehen?

Die sogenannte Flexirente ermöglicht es, den Rentenbezug mit einer Teilzeitbeschäftigung zu kombinieren. Dabei können Hinzuverdienstgrenzen individuell genutzt und der Rentenanspruch weiter aufgebaut werden.

? Wo erhalte ich Beratung zu meinen individuellen Hinzuverdienstmöglichkeiten?

Eine individuelle Beratung bietet die Deutsche Rentenversicherung. Dort können persönliche Freibeträge, Auswirkungen auf die Rentenhöhe und steuerliche Fragen im Zusammenhang mit dem Hinzuverdienst geklärt werden.

Hinweis / Haftungsausschluss:
Die hier bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung zum Thema Altersvorsorge und Rente. Sie ersetzen keine individuelle Beratung durch Fachleute oder zuständige Behörden. Gesetzliche Regelungen, Rentenansprüche und Beitragshöhen können sich ändern und variieren je nach persönlicher Situation. Vor verbindlichen Entscheidungen wird empfohlen, eine individuelle Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung oder einem unabhängigen Experten in Anspruch zu nehmen. (Stand: Oktober 2025)

 

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