? Wann sollte ich meinen Rentenantrag stellen?

Der Rentenantrag sollte spätestens drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn gestellt werden, um eine nahtlose Zahlung zu gewährleisten. Ein früherer Antrag ist möglich und kann hilfreich sein, um offene Fragen rechtzeitig zu klären.

? Wo kann ich den Rentenantrag stellen?

Der Antrag kann bei der Deutschen Rentenversicherung online, schriftlich oder persönlich in einer Beratungsstelle gestellt werden. Alternativ können auch Versicherungsämter oder Stadt- und Gemeindeverwaltungen bei der Antragstellung unterstützen.

? Welche Unterlagen benötige ich für den Rentenantrag?

Erforderlich sind in der Regel der Personalausweis oder Reisepass, die Versicherungsnummer, Nachweise über Versicherungszeiten, Geburtsurkunden von Kindern, Nachweise über Schul- oder Ausbildungszeiten sowie gegebenenfalls Bescheinigungen über Pflegezeiten.

? Kann ich den Antrag auch digital stellen?

Ja, die Deutsche Rentenversicherung bietet ein sicheres Online-Portal, über das der Antrag digital eingereicht werden kann. Die Nutzung eines elektronischen Personalausweises oder einer anderen sicheren Authentifizierung ist dabei erforderlich.

? Was passiert nach der Einreichung des Rentenantrags?

Nach Eingang prüft die Rentenversicherung alle eingereichten Unterlagen, stellt fehlende Nachweise fest und fordert diese gegebenenfalls nach. Anschließend wird der Rentenanspruch berechnet und ein Rentenbescheid ausgestellt.

? Wie lange dauert die Bearbeitung eines Rentenantrags?

Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel zwei bis drei Monate, kann aber je nach Komplexität des Versicherungsverlaufs und Vollständigkeit der Unterlagen variieren.

? Was ist zu tun, wenn der Rentenbescheid fehlerhaft ist?

Gegen einen fehlerhaften Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zugang Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen und kann bei Bedarf durch eine Beratungsstelle oder einen Rechtsbeistand unterstützt werden.

? Kann ich meinen Rentenantrag nachträglich zurückziehen oder ändern?

Ja, ein Rentenantrag kann bis zur Rechtskraft des Rentenbescheids zurückgenommen oder geändert werden. Danach ist eine Änderung nur in Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Rentenversicherung möglich.

? Muss ich den Rentenantrag selbst stellen oder kann mich jemand vertreten?

Der Antrag kann auch durch eine bevollmächtigte Person oder einen gesetzlichen Vertreter gestellt werden. Eine schriftliche Vollmacht ist hierfür erforderlich.

? Was passiert, wenn ich keinen Antrag stelle?

Eine Rente wird nicht automatisch gezahlt. Ohne Antrag erfolgt keine Auszahlung, auch wenn ein Anspruch besteht. Daher ist die rechtzeitige Antragstellung entscheidend.

? Gibt es Unterschiede im Antragsverfahren zwischen Altersrente und Erwerbsminderungsrente?

Ja, für eine Erwerbsminderungsrente gelten zusätzliche medizinische Nachweise und Prüfungen. Das Verfahren kann dadurch länger dauern und erfordert meist ärztliche Gutachten.

? Kann ich meinen Rentenantrag auch aus dem Ausland stellen?

Ja, auch aus dem Ausland kann ein Rentenantrag gestellt werden. Zuständig ist in diesem Fall die Deutsche Rentenversicherung oder eine deutsche Auslandsvertretung, die den Antrag entgegennimmt und weiterleitet.

Hinweis / Haftungsausschluss:
Die hier bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung zum Thema Altersvorsorge und Rente. Sie ersetzen keine individuelle Beratung durch Fachleute oder zuständige Behörden. Gesetzliche Regelungen, Rentenansprüche und Beitragshöhen können sich ändern und variieren je nach persönlicher Situation. Vor verbindlichen Entscheidungen wird empfohlen, eine individuelle Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung oder einem unabhängigen Experten in Anspruch zu nehmen. (Stand: Oktober 2025)

 

Kontakt

55
56

Gerne sind wir für Sie da

Rente-67.de

    Mit dem Absenden akzeptiere ich die Datenschutzbestimmungen