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Der Rentenantrag sollte spätestens drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn gestellt werden, um eine nahtlose Zahlung zu gewährleisten. Ein früherer Antrag ist möglich und kann hilfreich sein, um offene Fragen rechtzeitig zu klären.
Der Antrag kann bei der Deutschen Rentenversicherung online, schriftlich oder persönlich in einer Beratungsstelle gestellt werden. Alternativ können auch Versicherungsämter oder Stadt- und Gemeindeverwaltungen bei der Antragstellung unterstützen.
Erforderlich sind in der Regel der Personalausweis oder Reisepass, die Versicherungsnummer, Nachweise über Versicherungszeiten, Geburtsurkunden von Kindern, Nachweise über Schul- oder Ausbildungszeiten sowie gegebenenfalls Bescheinigungen über Pflegezeiten.
Ja, die Deutsche Rentenversicherung bietet ein sicheres Online-Portal, über das der Antrag digital eingereicht werden kann. Die Nutzung eines elektronischen Personalausweises oder einer anderen sicheren Authentifizierung ist dabei erforderlich.
Nach Eingang prüft die Rentenversicherung alle eingereichten Unterlagen, stellt fehlende Nachweise fest und fordert diese gegebenenfalls nach. Anschließend wird der Rentenanspruch berechnet und ein Rentenbescheid ausgestellt.
Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel zwei bis drei Monate, kann aber je nach Komplexität des Versicherungsverlaufs und Vollständigkeit der Unterlagen variieren.
Gegen einen fehlerhaften Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zugang Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen und kann bei Bedarf durch eine Beratungsstelle oder einen Rechtsbeistand unterstützt werden.
Ja, ein Rentenantrag kann bis zur Rechtskraft des Rentenbescheids zurückgenommen oder geändert werden. Danach ist eine Änderung nur in Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Rentenversicherung möglich.
Der Antrag kann auch durch eine bevollmächtigte Person oder einen gesetzlichen Vertreter gestellt werden. Eine schriftliche Vollmacht ist hierfür erforderlich.
Eine Rente wird nicht automatisch gezahlt. Ohne Antrag erfolgt keine Auszahlung, auch wenn ein Anspruch besteht. Daher ist die rechtzeitige Antragstellung entscheidend.
Ja, für eine Erwerbsminderungsrente gelten zusätzliche medizinische Nachweise und Prüfungen. Das Verfahren kann dadurch länger dauern und erfordert meist ärztliche Gutachten.
Ja, auch aus dem Ausland kann ein Rentenantrag gestellt werden. Zuständig ist in diesem Fall die Deutsche Rentenversicherung oder eine deutsche Auslandsvertretung, die den Antrag entgegennimmt und weiterleitet.
Hinweis / Haftungsausschluss:
Die hier bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung zum Thema Altersvorsorge und Rente. Sie ersetzen keine individuelle Beratung durch Fachleute oder zuständige Behörden. Gesetzliche Regelungen, Rentenansprüche und Beitragshöhen können sich ändern und variieren je nach persönlicher Situation. Vor verbindlichen Entscheidungen wird empfohlen, eine individuelle Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung oder einem unabhängigen Experten in Anspruch zu nehmen. (Stand: Oktober 2025)
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