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Die Rente mit 67 beschreibt die schrittweise Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters auf 67 Jahre. Ziel ist es, das Rentensystem angesichts steigender Lebenserwartung und demografischer Veränderungen langfristig finanzierbar zu halten.
Für alle Personen, die ab dem Jahr 1964 geboren wurden, liegt das reguläre Renteneintrittsalter bei 67 Jahren. Für ältere Jahrgänge wird es stufenweise zwischen 65 und 67 angehoben.
Ja, ein vorzeitiger Rentenbeginn ist möglich, führt jedoch zu dauerhaften Rentenabschlägen. Je nach Versicherungsverlauf kann auch eine Altersrente für langjährig oder besonders langjährig Versicherte in Anspruch genommen werden.
Ja, bestimmte Gruppen wie schwerbehinderte Menschen, langjährig Versicherte oder Personen in besonderen Berufsgruppen können unter bestimmten Voraussetzungen früher in Rente gehen.
In der Regel sind mindestens fünf Jahre an Beitragszeiten erforderlich, die durch Pflichtbeiträge, freiwillige Beiträge oder bestimmte Anrechnungszeiten erreicht werden können.
Wenn die Mindestversicherungszeit nicht erfüllt ist, besteht in der Regel kein Anspruch auf eine gesetzliche Altersrente. Es kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen eine freiwillige Nachzahlung erfolgen.
Ja, freiwillige Beiträge sind möglich und können helfen, Rentenansprüche aufzubauen oder zu erhöhen. Sie bieten auch eine Möglichkeit, Wartezeiten zu erfüllen, die für bestimmte Rentenarten notwendig sind.
Zeiten, die in EU- oder Abkommensstaaten gearbeitet wurden, können unter bestimmten Voraussetzungen für die Rentenberechnung berücksichtigt werden. Die Rentenzahlung ins Ausland ist in der Regel ebenfalls möglich.
Kindererziehungszeiten werden in der gesetzlichen Rentenversicherung als Beitragszeiten angerechnet und erhöhen damit die Rentenansprüche. Sie können besonders bei geringeren Erwerbszeiten relevant sein.
Auf Rentenbezüge werden in der Regel Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge fällig. Sozialversicherungsbeiträge auf die Rente selbst sind jedoch nicht zu zahlen.
Ja, ein Hinzuverdienst neben der Rente ist grundsätzlich erlaubt. Bei vorzeitigem Rentenbezug können jedoch Hinzuverdienstgrenzen gelten, die die Rentenhöhe beeinflussen.
Individuelle und verbindliche Beratung bieten die Deutsche Rentenversicherung, Rentenberater sowie zugelassene Fachanwälte für Sozialrecht. Die hier gegebenen Informationen ersetzen keine individuelle Beratung.
Hinweis / Haftungsausschluss:
Die hier bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung zum Thema Altersvorsorge und Rente. Sie ersetzen keine individuelle Beratung durch Fachleute oder zuständige Behörden. Gesetzliche Regelungen, Rentenansprüche und Beitragshöhen können sich ändern und variieren je nach persönlicher Situation. Vor verbindlichen Entscheidungen wird empfohlen, eine individuelle Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung oder einem unabhängigen Experten in Anspruch zu nehmen. (Stand: Oktober 2025)
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