Berufsunfähigkeit

Berufsunfähigkeit Versicherungsrelevante Begriffe in Verbindung mit Rente 67 Berufsunfähigkeit Berufsunfähigkeit ist die dauernde krankheits-, unfall- oder invaliditätsbedingte Unfähigkeit einer Person, ihren Beruf auszuüben. Zurück

Bereicherungsverbot

Bereicherungsverbot Versicherungsrelevante Begriffe in Verbindung mit Rente 67 Bereicherungsverbot Das Bereicherungsverbot war in den Jahren 1963 bis 2007 Bestandteil des Versicherungsvertragsgesetzes. Zurück

Beitragsfreiheit

Beitragsfreiheit Versicherungsrelevante Begriffe in Verbindung mit Rente 67 Beitragsfreiheit Beitragsfreie Versicherung bedeutet, dass eine Police trotz ausbleibender Prämienzahlungen weiterläuft. (Einschränkung in den Versicherungsleistungen) Zurück

Beitragsdepot

Beitragsdepot Versicherungsrelevante Begriffe in Verbindung mit Rente 67 Beitragsdepot Ein Beitragsdepot ist ein Konto bei einem Versicherungsunternehmen, von dem laufende Beiträge gebucht werden. Zurück

Beitragsbemessungsgrenze

Beitragsbemessungsgrenze Versicherungsrelevante Begriffe in Verbindung mit Rente 67 Beitragsbemessungsgrenze Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine Rechengröße im deutschen Sozialversicherungsrecht. Sie bestimmt, bis zu welchem Betrag das Arbeitsentgelt oder die Rente eines gesetzlich Versicherten für Beiträge der gesetzlichen Sozialversicherung herangezogen wird. Der Teil des

Beitrag

Beitrag Versicherungsrelevante Begriffe in Verbindung mit Rente 67 Beitrag Als Versicherungsbeitrag – oder auch veraltet bzw. noch im gewerblichen Geschäft und im Versicherungsvertragsgesetz (VVG): Versicherungsprämie – bezeichnet man eine Geldsumme, die als Gegenleistung für den Versicherungsschutz an einen Versicherer bezahlt wird

Beihilfe

Beihilfe Versicherungsrelevante Begriffe in Verbindung mit Rente 67 Beihilfe Eine private Krankenversicherung ist für Beamte meistens deutlich günstiger als die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Kasse. Beamte/Anwärter haben meist Anspruch auf Beihilfe, mit der sich ihr Dienstherr an den Gesundheitskosten beteiligt. Zurück

Behinderung

Behinderung Versicherungsrelevante Begriffe in Verbindung mit Rente 67 Behinderung Als Behinderung bezeichnet man eine dauerhafte und gravierende Beeinträchtigung der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Teilhabe bzw. Teilnahme einer Person. Zurück

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