Rentenabschlag

Rentenabschlag Abschläge-Rente Der Abschlag beträgt pro Monat vorzeitiger Inanspruchnahme 0,3 Prozent, pro Jahr 3,6 Prozent. Dies gilt nicht nur für vorzeitig in Anspruch genommene Altersrenten, sondern auch für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Renten wegen Todes. Sprechen Sie persönlich mit Ihrem

Rentenformel

Rentenformel Die Rentenformel für alle Renten der gesetzlichen Rentenversicherung: Monatliche Rente= EP x ZF x RAF x aRW EP = Entgeltpunkte Entgeltpunkte sind die zentrale Werteinheit in der gesetzlichen Rentenversicherung (vgl. § 63 Abs. 1 bis 3 SGB VI) in Deutschland.

Zusatzversicherung

Zusatzversicherung Versicherungsrelevante Begriffe in Verbindung mit Rente 67 Zusatzversicherung Mit dem Begriff Zusatzversicherung wird umgangssprachlich eine Krankenzusatz- oder Unfall-Zusatzversicherung für gesetzlich Versicherte beschrieben. Daneben erweitert sich die Bedeutung auf die Berufsunfähigkeitsversicherung, so bei Kombinationsprodukten, die neben Rentenbausteinen Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherung vorsehen.

Zinseszins-Effekt

Zinseszins-Effekt Versicherungsrelevante Begriffe in Verbindung mit Rente 67 Zinseszins-Effekt Zinseszins (englisch compound interest) ist im Finanzwesen ein fälliger Zins, der dem Kapital hinzugefügt (kapitalisiert) und künftig zum geltenden Zinssatz zusammen mit dem Kapital verzinst wird. Zurück

Zillmerung

Zillmerung Versicherungsrelevante Begriffe in Verbindung mit Rente 67 Zillmerung Das Zillmer-Verfahren (auch Zillmerungs-Verfahren) ist eine mathematische Formel zur Berechnung des wirtschaftlichen Wertes der Verpflichtung, die ein Versicherer aus einem Lebensversicherungsvertrag hat. Es ist ein vereinfachtes Berechnungsverfahren, das daher nur bei bestimmten

Zessionar

Zessionar Versicherungsrelevante Begriffe in Verbindung mit Rente 67 Zessionar Bei der Zession in der Lebensversicherung, werden alle Rechte oder auch Pflichten an dritte Personen übertragen, so genannte Zessionare. Zurück

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