Frührente

Was bedeutet Frührente?

„Frührente“ ist eine gebräuchliche Bezeichnung für einen Rentenbeginn vor der persönlichen Regelaltersgrenze. Sie bezeichnet jedoch keine einheitliche Rentenart mit für alle Versicherten identischen Voraussetzungen.

Das gesetzliche Rentenrecht kennt verschiedene Altersrenten, die unter bestimmten Voraussetzungen bereits vor der Regelaltersgrenze beginnen können. Ob dies möglich ist und ob dabei Abschläge entstehen, hängt von der jeweiligen Altersrente ab.

Geburtsjahrgang

Die maßgeblichen Altersgrenzen können vom Geburtsjahr abhängen, weil verschiedene Altersgrenzen schrittweise angehoben wurden.

Versicherungszeiten

Je nach Altersrente müssen bestimmte Wartezeiten und weitere versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein.

Altersgrenze

Auch bei erfüllten Versicherungszeiten muss die für die jeweilige Altersrente vorgeschriebene Altersgrenze erreicht sein.

Voraussetzungen für einen früheren Rentenbeginn

Ein früherer Rentenbeginn setzt voraus, dass die Bedingungen einer dafür vorgesehenen Altersrente erfüllt sind. Eine lange Erwerbsbiografie allein führt deshalb nicht automatisch zu einem Anspruch auf eine vorgezogene Altersrente.

Zu den möglichen Voraussetzungen gehören:

  • eine vorgeschriebene Mindestversicherungszeit
  • das Erreichen der jeweiligen Altersgrenze
  • bestimmte anrechenbare Versicherungszeiten
  • gegebenenfalls weitere persönliche Voraussetzungen

Welche Bedingungen für die unterschiedlichen Möglichkeiten eines früheren Rentenbeginns gelten, wird unter
Voraussetzungen
näher beschrieben.

Maßgeblich ist der bei der gesetzlichen Rentenversicherung gespeicherte Versicherungsverlauf. Welche Zeiten für eine bestimmte Altersrente berücksichtigt werden, richtet sich nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben.

Frührente mit und ohne Abschläge

Ein Rentenbeginn vor der Regelaltersgrenze bedeutet nicht automatisch, dass immer Abschläge entstehen. Entscheidend ist, welche Altersrente in Anspruch genommen wird und zu welchem Zeitpunkt deren Voraussetzungen erfüllt sind.

Mit Abschlägen

Die Altersrente für langjährig Versicherte kann bei erfüllter Wartezeit vor ihrer regulären Altersgrenze in Anspruch genommen werden. Dabei entstehen gesetzlich festgelegte Abschläge.

Ohne Abschläge

Bei bestimmten Altersrenten kann bereits vor der Regelaltersgrenze ein abschlagsfreier Rentenbeginn möglich sein, wenn die dafür geltende Altersgrenze und alle weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.

Dauerhafte Wirkung

Werden bei einer vorgezogenen Altersrente Abschläge berücksichtigt, wirken sich diese grundsätzlich dauerhaft auf die betreffende Rente aus.

Weitere Informationen zur Wirkung eines vorgezogenen Rentenbeginns finden Sie unter
Abschläge.

35 Jahre, 45 Jahre und Schwerbehinderung

Für einen Rentenbeginn vor der Regelaltersgrenze kommen unterschiedliche Altersrenten in Betracht. Sie unterscheiden sich insbesondere hinsichtlich der erforderlichen Versicherungszeiten, Altersgrenzen und möglichen Abschläge.

35 Versicherungsjahre

Die Altersrente für langjährig Versicherte setzt eine Wartezeit von 35 Jahren voraus. Sie kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen vorzeitig bezogen werden; dabei können dauerhafte Abschläge entstehen.

45 Versicherungsjahre

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte setzt eine Wartezeit von 45 Jahren voraus. Sie ermöglicht einen abschlagsfreien Rentenbeginn vor der Regelaltersgrenze, sobald die dafür geltende Altersgrenze erreicht ist.

Zu 45 Beitragsjahren →

Schwerbehinderung

Für schwerbehinderte Menschen besteht eine eigene Altersrente mit besonderen Altersgrenzen und Voraussetzungen. Je nach Zeitpunkt des Rentenbeginns kann sie mit oder ohne Abschläge bezogen werden.

Zur Schwerbehinderung →

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte kann nicht zusätzlich vor ihrer gesetzlich vorgesehenen Altersgrenze mit Abschlägen vorgezogen werden. Das Erreichen von 45 Versicherungsjahren allein führt daher nicht automatisch zu einem sofortigen Rentenbeginn.

Auch Modelle wie die Flexirente können den Übergang zwischen Erwerbstätigkeit und Rentenbezug betreffen. Sie stellen jedoch keine eigenständige Altersrente dar.

Die Inhalte auf Rente-67.de dienen allgemeinen Informationszwecken. Welche Altersrente im konkreten Versicherungsverlauf beansprucht werden kann und zu welchem Zeitpunkt ein Rentenbeginn möglich ist, richtet sich nach den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen.

FAQ – Häufige Fragen

Was versteht man unter Frührente?

Frührente ist eine gebräuchliche Bezeichnung für einen Rentenbeginn vor der persönlichen Regelaltersgrenze. Welche gesetzliche Altersrente dafür in Betracht kommt, hängt von den jeweiligen Voraussetzungen ab.

Ist eine Frührente immer mit Abschlägen verbunden?

Nein. Bei bestimmten Altersrenten ist unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein Rentenbeginn vor der Regelaltersgrenze ohne Abschläge möglich. Andere vorgezogene Altersrenten können mit dauerhaften Abschlägen verbunden sein.

Kann man nach 45 Versicherungsjahren sofort in Rente gehen?

Nein. Neben der erforderlichen Wartezeit muss auch die für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte geltende Altersgrenze erreicht sein. Diese Altersrente kann nicht nochmals vorzeitig mit Abschlägen in Anspruch genommen werden.

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