Gesetzliche Rente · Frührente
Flexirente – flexibler Übergang zwischen Arbeit und Altersrente
Der Begriff Flexirente beschreibt verschiedene gesetzliche Möglichkeiten, den Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente flexibel zu gestalten. Dazu gehören insbesondere die Verbindung von Altersrente und Beschäftigung, der Bezug einer Teilrente sowie das Weiterarbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus. Eine eigenständige Rentenart ist die Flexirente nicht.
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Was bedeutet Flexirente?
Die Flexirente ist keine eigenständige Rentenart. Der Begriff fasst verschiedene rentenrechtliche Möglichkeiten zusammen, mit denen Erwerbstätigkeit und Altersrente miteinander verbunden werden können.
Dazu gehören beispielsweise ein vorgezogener Altersrentenbezug bei fortgesetzter Beschäftigung, die Wahl einer Teilrente oder das Weiterarbeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze.
Altersrente und Arbeit
Eine Altersrente kann mit einer Beschäftigung verbunden werden. Die rentenrechtlichen Folgen hängen unter anderem vom Zeitpunkt des Rentenbeginns und vom Erreichen der Regelaltersgrenze ab.
Teilrente
Eine Altersrente kann als Vollrente oder als Teilrente bezogen werden. Die Teilrente ermöglicht einen anteiligen Rentenbezug.
Späterer Rentenbeginn
Auch ein Rentenbeginn nach Erreichen der Regelaltersgrenze kann Bestandteil eines flexiblen Übergangs in den Ruhestand sein.
Teilrente und Hinzuverdienst
Altersrenten können mit zusätzlichem Erwerbseinkommen verbunden werden. Rentenrechtliche Hinzuverdienstgrenzen bestehen bei Altersrenten nicht mehr. Die Höhe eines Arbeitsverdienstes führt deshalb bei einer Altersrente nicht allein aufgrund einer Hinzuverdienstgrenze zu einer Kürzung.
Eine Teilrente kann weiterhin gewählt werden. Sie ist jedoch nicht erforderlich, um neben einer Altersrente arbeiten oder zusätzliches Einkommen erzielen zu können.
Vollrente
Eine Altersrente kann trotz zusätzlicher Erwerbstätigkeit als Vollrente bezogen werden.
Teilrente
Die Teilrente bleibt als Möglichkeit eines anteiligen Altersrentenbezugs bestehen und kann unabhängig von einer bestimmten Verdiensthöhe gewählt werden.
Andere Rentenarten
Die Regeln für Altersrenten dürfen nicht auf Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrenten übertragen werden. Dort gelten eigene Vorschriften zur Einkommensanrechnung.
Weitere Informationen zur anteiligen Altersrente finden Sie unter
Teilrente.
Die allgemeinen Regeln zu zusätzlichem Einkommen werden unter
Hinzuverdienst
beschrieben.
Weiterarbeiten und Rentenbeiträge
Eine fortgesetzte Beschäftigung kann auch nach Beginn einer Altersrente rentenrechtliche Auswirkungen haben. Ob weitere Rentenversicherungsbeiträge entstehen und wann diese die Rente erhöhen, hängt insbesondere davon ab, ob die Regelaltersgrenze bereits erreicht wurde.
Vor der Regelaltersgrenze
Bei einer rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung neben einer vorgezogenen Altersrente können weiterhin Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entstehen.
Nach der Regelaltersgrenze
Nach Erreichen der Regelaltersgrenze gelten bei einer Beschäftigung neben einer Altersrente besondere Vorschriften zur Rentenversicherungspflicht und zur weiteren Beitragszahlung.
Weitere Rentenansprüche
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen können zusätzliche Beiträge zu einer späteren Erhöhung der Altersrente führen.
Weitere Informationen zur Beschäftigung während und nach dem Übergang in die Altersrente finden Sie unter
Weiterarbeiten.
Rentenbeginn flexibel gestalten
Ein flexibler Übergang in den Ruhestand kann auch dadurch entstehen, dass eine Altersrente früher oder später als die Regelaltersrente in Anspruch genommen wird. Dabei gelten für die verschiedenen Altersrenten jeweils eigene Altersgrenzen und Voraussetzungen.
Ein früherer Rentenbeginn kann mit dauerhaften Abschlägen verbunden sein. Wird eine Altersrente dagegen nach Erreichen der Regelaltersgrenze noch nicht in Anspruch genommen, können gesetzliche Zuschläge und weitere Beitragszeiten die spätere Rentenhöhe beeinflussen.
Früherer Rentenbeginn
Bestimmte Altersrenten können vor der Regelaltersgrenze beginnen, wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.
Regelaltersgrenze
Die Regelaltersgrenze richtet sich nach dem Geburtsjahr und bildet einen wichtigen Bezugspunkt für verschiedene rentenrechtliche Regelungen.
Späterer Beginn
Wird die Altersrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze später in Anspruch genommen, gelten besondere Regeln zur Berechnung der späteren Rente.
Weitere Informationen zum Zeitpunkt des Rentenbezugs finden Sie unter
Rentenbeginn.
Die Inhalte auf Rente-67.de dienen allgemeinen Informationszwecken. Welche Gestaltungsmöglichkeiten beim Übergang in die Altersrente bestehen und welche rentenrechtlichen Folgen entstehen, richtet sich nach Rentenart, Rentenbeginn, Beschäftigung und den jeweils geltenden gesetzlichen Voraussetzungen.
FAQ – Häufige Fragen
Ist die Flexirente eine eigene Rentenart?
Nein. Der Begriff Flexirente beschreibt verschiedene gesetzliche Möglichkeiten, Altersrentenbezug und Erwerbstätigkeit flexibel miteinander zu verbinden.
Muss wegen eines Hinzuverdienstes eine Teilrente gewählt werden?
Nein. Bei Altersrenten bestehen keine rentenrechtlichen Hinzuverdienstgrenzen mehr. Eine Teilrente kann weiterhin gewählt werden, ist aber nicht wegen der Höhe des Arbeitsverdienstes erforderlich.
Kann Weiterarbeiten die Altersrente erhöhen?
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen können zusätzliche Rentenversicherungsbeiträge oder ein späterer Rentenbeginn die spätere beziehungsweise laufende Altersrente erhöhen. Die Wirkung hängt von der jeweiligen Beschäftigungs- und Rentensituation ab.