Gesetzliche Rente · Rentenpunkte
Entgeltpunkte – Berechnung und Bedeutung für die Rentenhöhe
Entgeltpunkte sind eine zentrale Rechengröße der gesetzlichen Rentenversicherung. Bei Beitragszeiten werden sie ermittelt, indem die jeweilige Beitragsbemessungsgrundlage mit dem maßgeblichen Durchschnittsentgelt verglichen wird. Neben Beschäftigungszeiten können auch andere rentenrechtliche Zeiten nach eigenen gesetzlichen Regeln Entgeltpunkte erhalten.
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Was sind Entgeltpunkte?
Entgeltpunkte dienen dazu, Versicherungszeiten für die Rentenberechnung zu bewerten. Bei normalen Beitragszeiten wird das versicherte Einkommen eines Kalenderjahres mit dem für dieses Jahr maßgeblichen Durchschnittsentgelt verglichen.
Entspricht das versicherte Jahreseinkommen genau dem Durchschnittsentgelt, ergibt sich daraus ein Entgeltpunkt. Liegt das Einkommen darunter, entstehen entsprechend weniger Entgeltpunkte. Liegt es darüber, können mehr als ein Entgeltpunkt entstehen, wobei die Beitragsbemessungsgrenze die beitragspflichtige Einkommenshöhe begrenzt.
Durchschnittsentgelt
Das Durchschnittsentgelt ist eine gesetzlich festgelegte Rechengröße und wird für jedes Kalenderjahr bestimmt.
Individuelles Einkommen
Bei Beschäftigten bildet das rentenversicherungspflichtige Arbeitsentgelt innerhalb der gesetzlichen Grenzen die Grundlage der Berechnung.
Entgeltpunkt
Ein Einkommen in Höhe des maßgeblichen Durchschnittsentgelts entspricht rechnerisch einem Entgeltpunkt.
Weitere Grundlagen zur Bedeutung von Entgeltpunkten finden Sie unter
Rentenpunkte.
Wie werden Entgeltpunkte berechnet?
Für Beitragszeiten wird die Beitragsbemessungsgrundlage durch das Durchschnittsentgelt desselben Kalenderjahres geteilt. Für das Jahr des Rentenbeginns und das unmittelbar davorliegende Jahr wird das gesetzlich festgelegte vorläufige Durchschnittsentgelt verwendet.
Beitragsbemessungsgrundlage ÷ Durchschnittsentgelt = Entgeltpunkte
Durchschnittliches Einkommen
Entspricht das versicherte Jahreseinkommen dem Durchschnittsentgelt, entstehen rechnerisch 1,0 Entgeltpunkte.
Halbes Durchschnittsentgelt
Bei einem versicherten Einkommen in Höhe der Hälfte des Durchschnittsentgelts entstehen rechnerisch 0,5 Entgeltpunkte.
Höheres Einkommen
Liegt das versicherte Einkommen über dem Durchschnittsentgelt, entstehen entsprechend mehr Entgeltpunkte. Berücksichtigt wird das Einkommen jedoch nur innerhalb der gesetzlichen Beitragsbemessungsgrenze.
Für 2026 nennt die Deutsche Rentenversicherung ein vorläufiges Durchschnittsentgelt von 51.944 Euro. Ein versichertes Jahreseinkommen in dieser Höhe entspricht für die entsprechende Berechnung 1,0000 Entgeltpunkten.
Beschäftigungszeiten und andere rentenrechtliche Zeiten
Entgeltpunkte entstehen nicht ausschließlich aus einer ganzjährigen Beschäftigung. Auch für kürzere Beschäftigungszeiträume können Entgeltpunkte entstehen. Entscheidend für die Berechnung von Beitragszeiten ist die jeweilige Beitragsbemessungsgrundlage im Verhältnis zum Durchschnittsentgelt des Kalenderjahres.
Deshalb wäre die Aussage, Entgeltpunkte richteten sich allein nach der Dauer einer Beschäftigung oder allein nach der Höhe der tatsächlich gezahlten Beiträge, zu kurz gefasst.
Beschäftigung
Bei einer versicherungspflichtigen Beschäftigung richtet sich die Zahl der Entgeltpunkte insbesondere nach dem versicherten Arbeitsentgelt.
Kindererziehung
Kindererziehungszeiten erhalten nach den gesetzlichen Vorschriften eigene Entgeltpunkte. Sie werden deshalb nicht wie ein gewöhnlicher Arbeitsverdienst berechnet.
Weitere Zeiten
Auch beitragsfreie oder beitragsgeminderte Zeiten können bei der Rentenberechnung nach besonderen gesetzlichen Bewertungsregeln berücksichtigt werden.
Weitere Informationen zu Beitragszeiten und anderen rentenrechtlichen Zeiten finden Sie unter
Beitragszeiten-Arten.
Die besondere Bewertung von Kindererziehungszeiten wird unter
Kindererziehung
näher beschrieben.
Entgeltpunkte in der Rentenformel
Für die spätere Rentenhöhe werden die während des Versicherungslebens ermittelten Entgeltpunkte zusammengeführt. Dabei können neben Entgeltpunkten für Beitragszeiten auch Entgeltpunkte für weitere rentenrechtliche Zeiten sowie gesetzliche Zu- oder Abschläge eine Rolle spielen.
Die persönlichen Entgeltpunkte ergeben sich unter Berücksichtigung des Zugangsfaktors. Für die Berechnung des monatlichen Rentenbetrags werden sie anschließend mit dem Rentenartfaktor und dem aktuellen Rentenwert verbunden.
persönliche Entgeltpunkte × Rentenartfaktor × aktueller Rentenwert = monatlicher Rentenbetrag
Entgeltpunkte
Sie bilden die rentenrechtliche Bewertung der Versicherungsbiografie ab.
Zugangsfaktor
Über den Zugangsfaktor werden insbesondere Zu- oder Abschläge wegen des Zeitpunkts der Inanspruchnahme berücksichtigt.
Aktueller Rentenwert
Der aktuelle Rentenwert bestimmt, welcher Eurobetrag einem persönlichen Entgeltpunkt bei der Rentenberechnung zugeordnet wird.
Die vollständige Berechnungssystematik wird unter
Rentenberechnung
näher dargestellt.
Im Versicherungsverlauf werden insbesondere die gespeicherten Versicherungszeiten und Verdienste dargestellt. Die bisher erreichte Zahl der Entgeltpunkte wird in der Renteninformation beziehungsweise ausführlicher in der Rentenauskunft ausgewiesen.
Die Inhalte auf Rente-67.de dienen allgemeinen Informationszwecken. Welche Entgeltpunkte für einzelne Versicherungszeiten ermittelt und bei einer Rentenleistung berücksichtigt werden, richtet sich nach den gesetzlichen Bewertungsregeln und den im Versicherungskonto gespeicherten Daten.
FAQ – Häufige Fragen
Wie entsteht ein Entgeltpunkt?
Bei normalen Beitragszeiten entsteht rechnerisch ein Entgeltpunkt, wenn die Beitragsbemessungsgrundlage eines Kalenderjahres dem maßgeblichen Durchschnittsentgelt dieses Jahres entspricht.
Entstehen Entgeltpunkte auch bei kurzer Beschäftigung?
Ja. Auch für kürzere Beschäftigungszeiträume können Entgeltpunkte entstehen. Ihre Höhe richtet sich bei Beitragszeiten nach der Beitragsbemessungsgrundlage im Verhältnis zum Durchschnittsentgelt des jeweiligen Kalenderjahres.
Wo kann man die bisher erreichten Entgeltpunkte sehen?
Die Renteninformation enthält den bisher erreichten Stand an Entgeltpunkten. Der Versicherungsverlauf zeigt dagegen insbesondere die gespeicherten Zeiten und Verdienste, aus denen die rentenrechtliche Bewertung hervorgeht.