Berechnung

Wie wird die gesetzliche Rente berechnet?

Die Höhe einer gesetzlichen Rente wird nach einer gesetzlich festgelegten Berechnungssystematik bestimmt. Dabei werden die im Versicherungsverlauf erworbenen rentenrechtlichen Werte mit weiteren Faktoren der Rentenformel verbunden.

Eine wichtige Grundlage bilden die Entgeltpunkte. Sie erfassen insbesondere, in welchem Verhältnis das versicherte Einkommen eines Kalenderjahres zum maßgeblichen Durchschnittsentgelt stand. Daneben können nach den gesetzlichen Regelungen auch weitere rentenrechtliche Zeiten bewertet werden.

Versicherungsverlauf

Beitragszeiten und weitere rentenrechtlich berücksichtigte Zeiten bilden eine wesentliche Grundlage der individuellen Rentenberechnung.

Rentenart

Die jeweilige Rentenart wird über den Rentenartfaktor bei der Berechnung berücksichtigt.

Rentenbeginn

Der Zeitpunkt der Inanspruchnahme kann über den Zugangsfaktor Auswirkungen auf die Rentenhöhe haben.

Die vier Faktoren der Rentenformel

Für die Berechnung des monatlichen Rentenbetrags werden mehrere Größen miteinander verknüpft. Vereinfacht lässt sich die gesetzliche Rentenformel folgendermaßen darstellen:

Rentenformel:
Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor × aktueller Rentenwert = monatlicher Rentenbetrag

Entgeltpunkte

Sie bilden insbesondere das Verhältnis des versicherten Einkommens zum jeweiligen Durchschnittsentgelt sowie weitere gesetzlich bewertete Zeiten ab.

Zugangsfaktor

Über den Zugangsfaktor werden insbesondere Zu- oder Abschläge aufgrund des Zeitpunkts der Inanspruchnahme berücksichtigt.

Rentenartfaktor

Der Rentenartfaktor berücksichtigt, um welche Art von Rente es sich handelt.

Aktueller Rentenwert

Der aktuelle Rentenwert bestimmt den Euro-Wert eines Entgeltpunktes und wird regelmäßig angepasst.

Entgeltpunkte und aktueller Rentenwert

Entgeltpunkte sind ein zentraler Bestandteil der Rentenberechnung. Bei Beitragszeiten wird das versicherte Einkommen eines Kalenderjahres mit dem für dieses Jahr maßgeblichen Durchschnittsentgelt verglichen.

Entspricht das maßgebliche versicherte Einkommen dem Durchschnittsentgelt, ergibt sich grundsätzlich ein Entgeltpunkt. Bei einem niedrigeren oder höheren Einkommen verändert sich die Zahl der Entgeltpunkte entsprechend innerhalb der gesetzlichen Berechnungsgrenzen.

Weitere Grundlagen zur Ermittlung dieser Werte finden Sie unter
Entgeltpunkte-Berechnung.

Der aktuelle Rentenwert gibt an, welcher Euro-Betrag einem Entgeltpunkt bei der Rentenberechnung zugeordnet wird. Er ist keine dauerhaft feste Größe, sondern wird im Rahmen der gesetzlichen Rentenanpassung verändert.

Informationen zu Veränderungen dieser Rechengröße finden Sie unter
Wertentwicklung.

Rentenbeginn, Zu- und Abschläge

Neben den erworbenen Entgeltpunkten kann auch der Zeitpunkt des Rentenbeginns Auswirkungen auf den monatlichen Rentenbetrag haben. Dafür ist insbesondere der Zugangsfaktor von Bedeutung.

Regulärer Beginn

Wird eine Altersrente ohne rentenrechtliche Zu- oder Abschläge in Anspruch genommen, beträgt der Zugangsfaktor grundsätzlich 1,0.

Vorzeitiger Beginn

Bei bestimmten vorzeitig in Anspruch genommenen Altersrenten können Abschläge entstehen. Diese werden über einen verminderten Zugangsfaktor berücksichtigt.

Späterer Beginn

Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann eine spätere Inanspruchnahme nach Erreichen der Regelaltersgrenze zu einem erhöhten Zugangsfaktor führen.

Weitere Grundlagen zum Zeitpunkt der Rentenzahlung finden Sie unter
Rentenbeginn.

Die Auswirkungen eines vorgezogenen Rentenbeginns werden unter
Abschläge
näher beschrieben.

Die Inhalte auf Rente-67.de dienen allgemeinen Informationszwecken. Die konkrete Rentenhöhe ergibt sich aus dem individuellen Versicherungsverlauf und den für die jeweilige Rente geltenden gesetzlichen Berechnungsfaktoren.

FAQ – Häufige Fragen

Wie wird die gesetzliche Rente berechnet?

Der monatliche Rentenbetrag wird mithilfe der gesetzlichen Rentenformel aus Entgeltpunkten, Zugangsfaktor, Rentenartfaktor und aktuellem Rentenwert ermittelt.

Welche Bedeutung haben Entgeltpunkte?

Entgeltpunkte bilden insbesondere das Verhältnis des versicherten Einkommens zum maßgeblichen Durchschnittsentgelt sowie weitere gesetzlich bewertete rentenrechtliche Zeiten ab. Sie sind ein zentraler Bestandteil der Rentenformel.

Kann sich die Höhe einer gesetzlichen Rente verändern?

Ja. Unter anderem kann sich der aktuelle Rentenwert durch gesetzliche Rentenanpassungen verändern. Auch Änderungen oder Ergänzungen im zugrunde liegenden Versicherungsverlauf können für die Berechnung von Bedeutung sein.

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