Betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersversorgung (bAV) ist der Sammelbegriff für alle finanziellen Leistungen, die ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses zur Altersversorgung, Versorgung von berechtigten Hinterbliebenen im Todesfall oder zur Invaliditätsversorgung bei Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit zusagt.

Im Rahmen des Drei-Säulen-Modells steht die betriebliche Altersversorgung als zweite Säule neben den gesetzlichen Versorgungssystemen der ersten Säule (so etwa die gesetzliche Rentenversicherung und die berufsständischen Versorgungen) und den privaten Versorgungen (wie Riester- und Rürup-Renten beziehungsweise Lebens- und Rentenversicherungen) der dritten Säule.

Im Rahmen des Drei-Schichten-Modells, das durch das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) etabliert wurde, werden die Betriebs-, und die Riesterrente der Schicht 2 zugeordnet. Bei beiden handelt es sich neben der Basisversorgung der gesetzlichen Versorgungssysteme (Schicht 1) um Zusatzversorgungen. Die Riesterrente kann auf Wunsch des Arbeitnehmers auch als Betriebsrente umgesetzt werden. In der dritten Schicht stehen die Kapitalanlageprodukte privater Versorgungen (Lebensversicherungen, Investmentsparpläne).

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Bitte beachten Sie: Diese Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Der rechtsverbindliche Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus dem Versicherungsschein und dem Wortlaut der vereinbarten Bedingungen.