Erwerbsminderungsrente – Absicherung bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit 🏥🔒

Wenn die eigene Arbeitskraft durch Krankheit oder Unfall eingeschränkt ist, stellt sich schnell die Frage nach der finanziellen Absicherung. Die Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) der gesetzlichen Rentenversicherung bietet hier eine Unterstützung, ist aber oft nicht ausreichend, um den bisherigen Lebensstandard zu halten.

Hier erfährst du alles Wichtige über die Erwerbsminderungsrente, Voraussetzungen und Alternativen!


1. Was ist die Erwerbsminderungsrente?

Die Erwerbsminderungsrente ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten können.

Es gibt zwei Arten der Erwerbsminderungsrente:

🔹 Volle Erwerbsminderungsrente – wenn man weniger als 3 Stunden täglich arbeiten kann
🔹 Teilweise Erwerbsminderungsrente – wenn man zwischen 3 und 6 Stunden täglich arbeiten kann

📌 Wichtig: Die Erwerbsminderungsrente deckt oft nur 30 – 40 % des letzten Bruttoeinkommens!


2. Wer hat Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente?

Um eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

Mindestens 5 Jahre Beitragszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung
In den letzten 5 Jahren mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt
Dauerhafte gesundheitliche Einschränkungen durch Krankheit oder Unfall
Medizinisches Gutachten der Deutschen Rentenversicherung (DRV) bestätigt Erwerbsminderung

📌 Tipp: Wer keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlt (z. B. Selbstständige), hat oft keinen Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente!


3. Wie hoch ist die Erwerbsminderungsrente?

Die Höhe der Erwerbsminderungsrente hängt von den eingezahlten Beiträgen und dem Durchschnittsverdienst während des Arbeitslebens ab.

🔹 Volle Erwerbsminderungsrente: ca. 30 – 40 % des letzten Bruttoeinkommens
🔹 Teilweise Erwerbsminderungsrente: ca. 15 – 20 % des letzten Bruttoeinkommens

📌 Beispiel:
🔹 Letztes Bruttoeinkommen: 3.000 €
🔹 Volle Erwerbsminderungsrente: ca. 900 – 1.200 € pro Monat

📌 Tipp: Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist oft notwendig, um finanzielle Lücken zu schließen!


4. Wie lange wird die Erwerbsminderungsrente gezahlt?

🔹 Meist zunächst befristet für 3 Jahre, dann erneute Prüfung
🔹 Unbefristete Rente nur bei dauerhafter Erwerbsminderung
🔹 Spätestens mit 67 Jahren Umwandlung in Altersrente

📌 Tipp: Jede Verlängerung erfordert eine erneute Prüfung durch die Rentenversicherung!


5. Wie beantragt man die Erwerbsminderungsrente?

Schritt 1: Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) stellen
Schritt 2: Ärztliche Gutachten und Befunde einreichen
Schritt 3: Medizinische Untersuchung durch einen DRV-Gutachter
Schritt 4: Entscheidung der Rentenversicherung über den Anspruch
Schritt 5: Auszahlung der Rente (bei Bewilligung)

📌 Tipp: Der Antrag kann mehrere Monate dauern – frühzeitig stellen!


6. Welche Alternativen gibt es zur Erwerbsminderungsrente?

Da die Erwerbsminderungsrente oft nicht ausreicht, gibt es private Alternativen:

Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) – Zahlt eine monatliche Rente ab 50 % Berufsunfähigkeit
Private Erwerbsunfähigkeitsversicherung – Ergänzt oder ersetzt die gesetzliche Rente
Unfallversicherung – Einmalzahlung bei Unfällen mit dauerhaften Schäden
Grundfähigkeitsversicherung – Schutz, wenn bestimmte Fähigkeiten (z. B. Gehen, Sehen) verloren gehen

📌 Tipp: Eine Kombination aus gesetzlicher und privater Absicherung ist oft die beste Lösung!


7. Fazit – Warum sollte man sich zusätzlich absichern?

Staatliche Erwerbsminderungsrente ist oft zu niedrig
Strenge Voraussetzungen & aufwendige Prüfverfahren
Private Versicherungen bieten besseren Schutz
Berufsunfähigkeit kann jeden treffen – finanzielle Absicherung ist wichtig!

📌 Tipp: Jetzt informieren und rechtzeitig vorsorgen! 🔒💰

 

Weitere Informationen zur Erwerbsminderung

Die verminderte Erwerbsfähigkeit ist in Deutschland ein Begriff der gesetzlichen Rentenversicherung.

Nach der gesetzlichen Definition ist voll erwerbsgemindert, wer wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zumindest drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Erwerbsgemindert ist nicht, wer unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig sein kann, § 43 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch – Gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI).

Die Erwerbsminderung bezieht sich anders als der Grad einer Behinderung ausschließlich auf die Leistungsfähigkeit im Arbeitsleben und nicht auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.

 

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Bitte beachten Sie: Die hier dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind lediglich eine Kurzübersicht. Der rechtsverbindliche Umfang des Leistungsangebots ergibt sich aus dem Vertragswerk und dem Wortlaut der vereinbarten Bedingungen.