Rürup-Rente – Die steuerlich geförderte Altersvorsorge für Selbstständige & Gutverdiener 🏦📈

Die Rürup-Rente (auch Basisrente genannt) wurde speziell für Selbstständige, Freiberufler und Besserverdiener entwickelt, die keine Riester-Förderung erhalten. Dank attraktiver Steuervorteile und einer lebenslangen Rentenzahlung ist sie eine ideale Möglichkeit, die private Altersvorsorge steuerlich effizient zu gestalten.

Erfahren Sie hier, wie die Rürup-Rente funktioniert, welche Vorteile sie bietet und für wen sie besonders sinnvoll ist!


1. Was ist die Rürup-Rente?

Die Rürup-Rente ist eine private Altersvorsorge mit steuerlicher Förderung, die der gesetzlichen Rente ähnelt. Sie bietet eine lebenslange monatliche Rente, kann jedoch nicht vererbt oder ausgezahlt werden.

Wie funktioniert die Rürup-Rente?

✅ Sie zahlen regelmäßig oder einmalig Beiträge in einen Rürup-Vertrag ein
✅ Die Beiträge sind steuerlich absetzbar (bis zu 100 %)
✅ Die Rentenzahlung beginnt frühestens ab dem 62. Lebensjahr
✅ Es gibt keine Kapitalauszahlung – nur eine lebenslange Rente

📌 Wichtig: Die Rürup-Rente ist unpfändbar & sicher vor Hartz IV-Anrechnung!


2. Welche Vorteile bietet die Rürup-Rente?

Hohe steuerliche Förderung – Bis zu 100 % der Beiträge absetzbar
Lebenslange Rentenzahlung – Keine Kapitalauszahlung möglich
Flexibilität bei der Einzahlung – Einmalzahlungen oder regelmäßige Beiträge
Insolvenz- & Hartz-IV-Schutz – Unpfändbar & sicher bei Arbeitslosigkeit
Attraktive Renditechancen – Besonders bei fondsgebundenen Tarifen

📌 Tipp: Selbstständige & Freiberufler profitieren besonders von den Steuervorteilen!


3. Steuerliche Vorteile der Rürup-Rente

Die Rürup-Rente gehört zu den Basisrenten, deren Beiträge bis zu 100 % steuerlich absetzbar sind.

📌 Steuerlich absetzbarer Höchstbetrag 2024
27.566 € für Alleinstehende
55.132 € für Verheiratete

📌 Beispiel:
Ein Selbstständiger mit einem zu versteuernden Einkommen von 80.000 € zahlt 15.000 € in die Rürup-Rente ein.
Steuerliche Ersparnis bei 42 % Spitzensteuersatz: 6.300 €!


4. Für wen lohnt sich die Rürup-Rente?

Die Rürup-Rente ist besonders attraktiv für:

Selbstständige & Freiberufler – Keine gesetzliche Rentenversicherung, aber steuerliche Vorteile
Gutverdiener – Hoher Steuersatz bedeutet hohe Steuerersparnis
Arbeitnehmer & Beamte – Wenn sie ihre steuerliche Förderung voll ausschöpfen wollen
Menschen ohne Riester-Förderung – Als Alternative zur Riester-Rente

📌 Nicht geeignet für: Geringverdiener, da die steuerlichen Vorteile gering ausfallen.


5. Welche Varianten der Rürup-Rente gibt es?

🔹 Klassische Rürup-Rente

✅ Garantierte lebenslange Rente
✅ Kein Verlustrisiko
✅ Für sicherheitsbewusste Sparer

🔹 Fondsgebundene Rürup-Rente

✅ Höhere Renditechancen durch Aktienfonds
✅ Langfristige Wertsteigerung möglich
✅ Für renditeorientierte Sparer

📌 Tipp: Die fondsgebundene Variante eignet sich besonders für junge Anleger mit langer Laufzeit!


6. Was passiert bei Renteneintritt?

Lebenslange monatliche Rentenzahlung
Besteuerung nachgelagert – Renteneinkommen wird versteuert
Keine Kapitalauszahlung möglich

📌 Tipp: Der zu versteuernde Anteil der Rente steigt schrittweise an. Wer 2040 oder später in Rente geht, muss 100 % der Rente versteuern.


7. Nachteile der Rürup-Rente

Keine Kapitalauszahlung – Nur als monatliche Rente verfügbar
Kein Vererben oder Übertragung möglich – Ausnahme: Renten für Ehepartner oder Kinder in besonderen Tarifen
Nachgelagerte Besteuerung – Renteneinkünfte werden versteuert
Nicht jederzeit kündbar – Nur beitragsfreistellbar

📌 Tipp: Durch kluge Planung können die Nachteile minimiert und die Vorteile maximiert werden!


8. Fazit – Warum lohnt sich die Rürup-Rente?

✅ Attraktive Steuerersparnis durch hohe Absetzbarkeit
✅ Lebenslange Altersvorsorge mit sicherer Rente
✅ Unpfändbar & insolvenzsicher – Schutz des Altersvorsorgekapitals
✅ Besonders vorteilhaft für Selbstständige, Freiberufler & Gutverdiener

📌 Tipp: Jetzt Rürup-Rente abschließen & von den steuerlichen Vorteilen profitieren! 🏦📈

 

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Bitte beachten Sie: Die hier dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind lediglich eine Kurzübersicht. Der rechtsverbindliche Umfang des Leistungsangebots ergibt sich aus dem Vertragswerk und dem Wortlaut der vereinbarten Bedingungen.