Formen Altersvorsorge

Altersteilzeit Welche Formen der Altersvorsorge gibt es überhaupt? Z.B.: - Riester-Rente - Rürup-Rente (Basis-Rente) - Betriebliche Altersversorgung - Private Rentenversicherung - Lebensversicherung - Sonstige Investments Sprechen Sie persönlich mit Ihrem Versicherungsexperten. Bitte beachten Sie: Diese Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Der

Rentenabschlag

Rentenabschlag Abschläge-Rente Der Abschlag beträgt pro Monat vorzeitiger Inanspruchnahme 0,3 Prozent, pro Jahr 3,6 Prozent. Dies gilt nicht nur für vorzeitig in Anspruch genommene Altersrenten, sondern auch für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Renten wegen Todes. Sprechen Sie persönlich mit Ihrem

Rentenformel

Rentenformel Die Rentenformel für alle Renten der gesetzlichen Rentenversicherung: Monatliche Rente= EP x ZF x RAF x aRW EP = Entgeltpunkte Entgeltpunkte sind die zentrale Werteinheit in der gesetzlichen Rentenversicherung (vgl. § 63 Abs. 1 bis 3 SGB VI) in Deutschland.

Renteninformation

Renteninformation Hier finden Sie die Übersicht der einzelnen wichtigen Rententhemen. Sprechen Sie persönlich mit Ihrem Versicherungsexperten. Bitte beachten Sie: Diese Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Der rechtsverbindliche Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus dem Versicherungsschein und dem Wortlaut der vereinbarten Bedingungen.

Regelaltersrente

Regelaltersrente Die Regelaltersrente ist die Altersrente der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV)(§ 33 Abs. 2 Nr. 1 SGB VI). Anspruch auf Regelaltersrente besteht, sobald der Rentenversicherte die Regelaltersgrenze erreicht und die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt hat (§ 35 SGB VI). Sprechen

Langjährig Versicherte

Langjährig Versicherte Für diese Renten benötigen Sie 35 oder 45 Versicherungsjahre. Die Altersgrenze hängt von Ihrem Geburtsjahr ab. Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Mit dem Rentenversicherungs-Leistungsverbesserungsgesetz wurde die Altersrente für besonders langjährig Versicherte überarbeitet. Wenn Sie vor dem 01.01.1953 geboren sind

Altersteilzeit

Altersteilzeit Altersteilzeit im Bezug auf Rente-67 Wenn Sie vor dem 31.12.2006 mit dem Arbeitgeber eine Altersteilzeitarbeit vereinbart hatten und vor 1955 geboren wurden, betrifft Sie keine Anpassung der herraufsetzung der Altersteilzeit. Vereinbarungen nach diesem Termin müssen nach oben angepasst werden um