Rentenversicherungsträger

Versicherungsrelevante Begriffe in Verbindung mit Rente 67

Rentenversicherungsträger
Rentenversicherungsträger sind in Deutschland die Institutionen, die auf Grundlage des Sozialgesetzbuchs VI Leistungen der Gesetzlichen Rentenversicherung erbringen. Die gesetzlichen Rentenversicherungsträger firmieren unter dem gemeinsamen Namen Deutsche Rentenversicherung.

Von den (gesetzlichen) Rentenversicherungsträgern sind die privaten Rentenversicherer zu unterscheiden, die Leistungen auf Grund privater Versicherungsverträge erbringen, sowie die Versorgungswerke im Rahmen der berufsständischen Versorgung, die für Angehörige kammerfähiger freier Berufe aufgrund einer gesetzlichen Pflichtmitgliedschaft Altersversorgung gewähren.

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