Ablaufleistung

Versicherungsrelevante Begriffe in Verbindung mit Rente 67

Ablaufleistung
Garantierte Ablaufleistung. Garantiert ist die vertraglich geregelte Versicherungssumme. Die Höhe dieser Summe berechnet sich auf der Grundlage der Sparbeiträge sowie der zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses geltenden Mindestverzinsung, diese nennt man auch Garantiezins.

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