Arztanordnungsklausel

Versicherungsrelevante Begriffe in Verbindung mit Rente 67

Arztanordnungsklausel
Die Arztanordnungsklausel ist ein Begriff aus dem Versicherungswesen, insbesondere der Berufsunfähigkeitsversicherung. Mit der Arztanordnungsklausel räumt der Versicherungsnehmer (VN) dem Versicherer das vertraglich vereinbarte Recht ein, den Besuch eines Arztes bzw. die Aufnahme von Heilbehandlungen und anderen Maßnahmen (ohne besondere Gefahren oder Schmerzen) anordnen zu können. Zu Maßnahmen dieser Art gehören beispielsweise das Tragen einer Sehhilfe, die Durchführung von Diäten oder der Suchtentzug.

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