Todesfallversicherung
Todesfallversicherung Versicherungsrelevante Begriffe in Verbindung mit Rente 67 Todesfallversicherung Der Todesfallschutz ist einer der wesentlichen Merkmale einer Lebensversicherung. Zurück
Todesfallversicherung Versicherungsrelevante Begriffe in Verbindung mit Rente 67 Todesfallversicherung Der Todesfallschutz ist einer der wesentlichen Merkmale einer Lebensversicherung. Zurück
Subsidiärdeckung Versicherungsrelevante Begriffe in Verbindung mit Rente 67 Subsidiärdeckung Subsidiärdeckung bedeutet im Versicherungswesen, dass eine Versicherung eine bestimmte Leistung erst nach der Inanspruchnahme einer anderen Police erbringt. Zurück
Sterbegeldversicherung Versicherungsrelevante Begriffe in Verbindung mit Rente 67 Sterbegeldversicherung Unter einer Sterbegeldversicherung versteht man eine meist lebenslange Kapitallebensversicherung auf den Todesfall mit einer relativ niedrigen Versicherungssumme. Sie soll vor allem die Beerdigungskosten und andere direkt mit dem Tod verbundene Aufwendungen abdecken,
Sozialversicherungsabkommen Versicherungsrelevante Begriffe in Verbindung mit Rente 67 Sozialversicherungsabkommen Ein Sozialversicherungsabkommen (SVA) ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen zwei Staaten oder Nationen, durch den ihr Sozialversicherungsrecht koordiniert wird. Aus Sicht der Sozialversicherten führt das dazu, dass gleiche oder ähnliche Leistungen der Heimat-Sozialversicherung
Sozialversicherung Versicherungsrelevante Begriffe in Verbindung mit Rente 67 Sozialversicherung Die Sozialversicherung ist ein Versicherungssystem, bei dem die versicherten Risiken (etwa Krankheit, Mutterschaft, Pflegebedürftigkeit, Arbeitsunfall, Berufskrankheit, Arbeitslosigkeit, Erwerbsminderung, Alter und Tod) gemeinsam von allen Versicherten getragen werden. Sie ist keine Sachversicherung. Sozialversicherungen
Sozialgesetzbuch Versicherungsrelevante Begriffe in Verbindung mit Rente 67 Sozialgesetzbuch Das deutsche Sozialgesetzbuch (SGB) ist die Kodifikation des Sozialrechts im formellen Sinn. Nach einer längeren Übergangszeit, während derer das Werk schrittweise aufgebaut wurde, sind im Sozialgesetzbuch die wesentlichen Bereiche dessen geregelt, was
Sorgfaltspflicht Versicherungsrelevante Begriffe in Verbindung mit Rente 67 Sorgfaltspflicht Die Sorgfaltspflicht in der Versicherungswirtschaft wird in §86 Abs. 3 HGB geregelt. Zurück
Solidaritätsprinzip Versicherungsrelevante Begriffe in Verbindung mit Rente 67 Solidaritätsprinzip Das Solidaritätsprinzip beschreibt die Solidarität als grundlegendes Prinzip der Sozialversicherung. Dies bedeutet, dass ein Bürger nicht allein für sich verantwortlich ist, sondern sich die Mitglieder einer definierten Solidargemeinschaft gegenseitig Hilfe und Unterstützung
Selbstbeteiligung Versicherungsrelevante Begriffe in Verbindung mit Rente 67 Selbstbeteiligung Unter Selbstbeteiligung (Selbstbehalt, Eigenanteil, Kostenbeteiligung oder Zuzahlung) versteht man im Versicherungswesen den Anteil, den der Versicherungsnehmer im Versicherungsfall selbst zu tragen hat (entweder jährlich oder pro Schadensfall). Er wird als absoluter oder
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