Deckungsrückstellung

Versicherungsrelevante Begriffe in Verbindung mit Rente 67

Deckungsrückstellung
Deckungsrückstellung, häufig abgekürzt als DRS, ist ein Begriff aus der Rechnungslegung. Er bezeichnet den in der Bilanz eines Versicherers angesetzten Wert der Verpflichtung aus einem Lebensversicherungsvertrag oder einem anderen Vertrag mit lang andauerndem Versicherungsschutz. Die Deckungsrückstellungen der Verträge bilden den wichtigsten Schuldposten auf der Passivseite der Lebens- und Krankenversicherer und gehören zu den versicherungstechnischen Rückstellungen. Auf die für handelsrechtliche Zwecke bestimmte Deckungsrückstellung nehmen auch die Vorschriften zur Solvabilität (Eigenmittelausstattung) und zur Höhe der als Insolvenzsicherung im Sicherungsvermögen zu haltenden Kapitalanlagen Bezug. Die vertraglichen Regelungen zur Feststellung der Überschussanteile bestimmen meist die Deckungsrückstellung als Bemessungsgrundlage.

Zurück