Einlösungsklausel

Versicherungsrelevante Begriffe in Verbindung mit Rente 67

Einlösungsklausel
Die Einlösungsklausel ist ein Begriff des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Grundsätzlich besteht gemäß § 37 VVG (bis 31. Dezember 2008: § 38 VVG) Versicherungsschutz nur dann, wenn der Versicherungsnehmer die Prämie für seinen Vertrag bezahlt hat, gleichgültig welcher Termin für die materielle Wirkung des Vertrages vorgesehen ist. Wenn später gezahlt wird, tritt die Haftung für den Vertragsgegenstand nicht rückwirkend in Kraft, sondern ab dem Zeitpunkt der Zahlung (Einlösung der Prämie).

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