Invaliditätsgrad

Versicherungsrelevante Begriffe in Verbindung mit Rente 67

Invaliditätsgrad
Die dauernde Beeinträchtigung der körperlichen und/oder geistigen Leistungsfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Gebrechen, die zu einer ebenfalls dauernden Dienst- beziehungsweise Berufsunfähigkeit geführt hat. der Invaliditätsgrad wird in der privaten Unfallversicherung anhand einer Gliedertaxe ermittelt.

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