Langjährig Versicherte in der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) – Voraussetzungen & Vorteile 🏦📜

Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) bietet verschiedene Möglichkeiten für den Renteneintritt. Eine davon ist die Altersrente für langjährig Versicherte. Diese Rentenart ermöglicht es, bereits vor der regulären Altersgrenze in Rente zu gehen – allerdings unter bestimmten Voraussetzungen und mit möglichen Abschlägen.


1. Wer gilt als langjährig Versicherter?

Als langjährig versichert gilt, wer mindestens 35 Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung nachweisen kann. Dazu zählen:

Beitragszeiten durch sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
Zeiten der Kindererziehung (bis zum 10. Lebensjahr des Kindes).
Pflegezeiten für Angehörige.
Zeiten von Arbeitslosigkeit oder Krankengeldbezug (in bestimmten Fällen).
Freiwillige Beitragszahlungen zur Rentenversicherung.

💡 Wichtig: Zeiten aus einem Minijob zählen nur dann, wenn freiwillige Beiträge gezahlt wurden!


2. Ab wann können langjährig Versicherte in Rente gehen?

Die Altersrente für langjährig Versicherte kann frühestens ab 63 Jahren beantragt werden. Allerdings gibt es dabei dauerhafte Rentenabschläge, wenn die reguläre Altersgrenze noch nicht erreicht ist.

Die Regelaltersgrenze liegt derzeit bei 67 Jahren für alle nach 1964 Geborenen. Wer früher in Rente gehen möchte, muss Abschläge von 0,3 % pro Monat des vorzeitigen Bezugs hinnehmen.

Beispiel:

  • Wer mit 63 statt mit 67 Jahren in Rente geht, hat einen Abschlag von 14,4 % (4 Jahre × 12 Monate × 0,3 %).
  • Dieser Abschlag gilt lebenslang!

3. Welche Vorteile hat die Rente für langjährig Versicherte?

Flexibler Renteneintritt: Wer 35 Versicherungsjahre erreicht hat, kann frei entscheiden, wann er in Rente geht.
Teilweise Arbeiten möglich: Die Rente kann mit einem Nebenjob kombiniert werden.
Planungssicherheit: Wer sich frühzeitig informiert, kann seine Altersvorsorge gezielt optimieren.

💡 Tipp: Um Rentenabschläge auszugleichen, können freiwillige Zusatzbeiträge in die Rentenversicherung eingezahlt werden!


4. Unterschiede zu den besonders langjährig Versicherten

Die Altersrente für langjährig Versicherte sollte nicht mit der Altersrente für besonders langjährig Versicherte verwechselt werden:

Merkmal Langjährig Versicherte Besonders langjährig Versicherte
Mindestversicherungszeit 35 Jahre 45 Jahre
Frühester Renteneintritt 63 Jahre 63 bis 65 Jahre (je nach Jahrgang)
Rentenabschläge Ja (0,3 % pro Monat) Nein
Freiwillige Beiträge zählen? Ja Nein

💡 Wichtig: Wer 45 Beitragsjahre hat, kann ohne Abschläge in Rente gehen!


5. Lohnt sich der frühere Renteneintritt?

Ob sich die Altersrente für langjährig Versicherte lohnt, hängt von verschiedenen Faktoren ab:

📉 Früher in Rente = weniger Rente: Aufgrund der Abschläge und der fehlenden weiteren Rentenbeiträge fällt die Rente niedriger aus.
📈 Gesundheit & Lebensqualität: Wer den Beruf nicht mehr ausüben kann oder will, profitiert von der früheren Rente.
🏦 Zusätzliche Altersvorsorge: Wer privat vorgesorgt hat (z. B. Riester-Rente, Betriebsrente), kann finanzielle Lücken schließen.

💡 Tipp: Eine individuelle Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung hilft, die beste Entscheidung zu treffen.


6. Fazit: Rente für langjährig Versicherte – eine Option mit Vor- und Nachteilen

✔ Die Altersrente für langjährig Versicherte bietet Flexibilität, erfordert aber Rentenabschläge bei frühem Renteneintritt.
✔ Die Entscheidung sollte gut überlegt und mit einer Rentenberatung abgestimmt werden.
✔ Wer 45 Jahre Versicherungszeit erreicht, kann eine abschlagsfreie Rente erhalten.

📌 Lassen Sie sich beraten, um die optimale Strategie für Ihren Renteneintritt zu finden! 😊


Weitere Informationen zu langjährig Versicherte

Für diese Renten benötigen Sie 35 oder 45 Versicherungsjahre. Die Altersgrenze hängt von Ihrem Geburtsjahr ab.
Altersrente für besonders langjährig Versicherte.

Mit dem Rentenversicherungs-Leistungsverbesserungsgesetz wurde die Altersrente für besonders langjährig Versicherte überarbeitet. Wenn Sie vor dem 01.01.1953 geboren sind und 45 Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung, Tätigkeit oder Berücksichtigungszeiten vorweisen können, können Sie ab 01.07.2014 die Altersrente bereits mit 63 ohne Abschläge in Anspruch nehmen.

Die Altersgrenze für diese abschlagsfreie Rente wird schrittweise bis zu dem Geburtsjahrgang 1964 auf das 65. Lebensjahr angehoben.
Zu den 45 Jahren zählen u. a. Zeiten wegen Beschäftigung, Erziehung der eigenen Kinder bis zum 10. Lebensjahr, sowie Zeiten aus Minijobs.

Seit dem 01.07.2014 können „besonders langjährig Versicherte“, also Versicherte, die 45 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert waren, bereits zum 63. Lebensjahr abschlagsfrei in Rente gehen.

Zu den 45 Jahren zählen u. a. Zeiten wegen Beschäftigung, Erziehung der eigenen Kinder bis zum 10. Lebensjahr, sowie Zeiten aus Minijobs.

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