Lohnfortzahlung

Versicherungsrelevante Begriffe in Verbindung mit Rente 67

Lohnfortzahlung
Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist in Deutschland seit 1994 im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) geregelt. Dieses Gesetz hat die früher geltenden unterschiedlichen Regelungen für Arbeiter und Angestellte abgelöst.

Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz haben alle Arbeitnehmer eingeschlossen Auszubildende ab der fünften Woche des Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnisses für die Dauer von bis zu sechs Wochen. Nach § 4 Abs. 4 EntgFG durch Tarifvertrag kann eine vom Entgeltfortzahlungsgesetz abweichende Bemessungsgrundlage des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts festgelegt werden.

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