Mitwirkungspflicht

Versicherungsrelevante Begriffe in Verbindung mit Rente 67

Mitwirkungspflicht
Eine Schadensregulierung oder Schadensabwicklung beschreibt den gesamten Ablauf nach einem Schaden, durch den der Schadenersatz gegenüber der geschädigten Person oder Institution geleistet wird. Jeder Schadensfall kann grundsätzlich zwischen den betroffenen Parteien, Schädiger und Geschädigtem, reguliert werden. Oft wird das finanzielle Risiko eines Schadens von Seiten des Schädigers durch eine Assekuranz mit einem Versicherungsvertrag (Police; in Österreich: Polizze) abgedeckt. In manchen Fällen ist das Bestehen einer solchen Versicherung – in der Regel Haftpflichtversicherung – gesetzlich vorgeschrieben. So besteht nach dem Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) in Deutschland die Verpflichtung, für ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr eine Haftpflichtversicherung zu unterhalten, die Sach- und Personenschäden, die durch das Kraftfahrzeug verursacht werden, abdeckt. Das Führen eines Kraftfahrzeuges ohne entsprechenden Versicherungsschutz ist ein Straftatbestand.

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