Nachversicherung

Versicherungsrelevante Begriffe in Verbindung mit Rente 67

Nachversicherung
Unter dem Begriff der Nachversicherung wird eine eigenständige Versicherung verstanden, die zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer auf Basis einer bereits bestehenden Versicherung abgeschlossen wird. Zweck der Nachversicherung ist die Anpassung des bestehenden Versicherungsschutzes. Die Nachversicherung ist bedeutsam im Bereich der Personen- (Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherung) sowie der Sachversicherung (etwa der Gebäudeversicherung).

Im Rahmen der Nachversicherung werden unterschieden:
– das Optionsrecht (Nachversicherung)
– die Nachversicherung als Erhöhung der Versicherungssumme

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