Quellensteuer

Versicherungsrelevante Begriffe in Verbindung mit Rente 67

Quellensteuer
Als Quellensteuer wird eine (Ertrags-)Steuer auf Einkünfte bezeichnet, die direkt an der Quelle der Auszahlung von Leistungsvergütungen abgezogen und im Namen des Leistungserbringers (Gläubiger der Vergütung) an das zuständige Finanzamt abgeführt wird. Sie gilt als Vorauszahlung auf die entsprechende Ertragsteuer und kann die Wirkung einer Abgeltungsteuer haben.

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