
Die Rentenformel in der gesetzlichen Rentenversicherung – So wird Ihre Rente berechnet 📊📈
Die gesetzliche Rente in Deutschland wird nach einer festen Rentenformel berechnet. Diese Formel bestimmt die Höhe der monatlichen Rente auf Basis von Versicherungszeiten, Einkommen und weiteren Faktoren.
In diesem Beitrag erfährst du, wie die Rentenformel funktioniert, welche Werte wichtig sind und wie du deine voraussichtliche Rente berechnen kannst.
1. Die Rentenformel – So funktioniert sie
Die Höhe der gesetzlichen Altersrente berechnet sich nach folgender Formel:
Monatliche Rente=EP×ZF×RAF×aktueller Rentenwert\text{Monatliche Rente} = \text{EP} \times \text{ZF} \times \text{RAF} \times \text{aktueller Rentenwert}
Jede dieser Abkürzungen steht für einen wichtigen Berechnungsfaktor:
✔ EP (Entgeltpunkte) → Wie viel wurde in die Rentenversicherung eingezahlt?
✔ ZF (Zugangsfaktor) → Gab es Rentenabschläge oder -zuschläge?
✔ RAF (Rentenartfaktor) → Welche Rentenart wird berechnet?
✔ Aktueller Rentenwert → Wie hoch ist der Wert eines Entgeltpunkts?
2. Die einzelnen Bestandteile der Rentenformel
2.1 Entgeltpunkte (EP) – Grundlage der Rente
Entgeltpunkte bestimmen, wie hoch die Rentenansprüche eines Versicherten sind.
✔ Durchschnittsverdiener pro Jahr = 1 Entgeltpunkt
✔ Höherverdiener > Durchschnittseinkommen = mehr Entgeltpunkte
✔ Geringverdiener < Durchschnittseinkommen = weniger Entgeltpunkte
💡 Beispiel:
- Durchschnittseinkommen 2024 (West): 43.142 € brutto pro Jahr
- Jemand mit 50.000 € brutto/Jahr → erhält 1,16 Entgeltpunkte
- Jemand mit 30.000 € brutto/Jahr → erhält 0,70 Entgeltpunkte
📌 Besondere Entgeltpunkte:
✔ Kindererziehungszeiten → Bis zu 3 Entgeltpunkte pro Kind
✔ Pflege von Angehörigen → Erhöhte Entgeltpunkte möglich
✔ Zeiten der Arbeitslosigkeit → Teils Anrechnung durch Rentenversicherung
2.2 Zugangsfaktor (ZF) – Abschläge oder Zuschläge
Der Zugangsfaktor beträgt 1,0, wenn jemand genau zur Regelaltersgrenze in Rente geht.
- Früherer Renteneintritt → Abschläge von 0,3 % pro Monat
- Späterer Renteneintritt → Zuschläge von 0,5 % pro Monat
📌 Beispiel:
✔ Rente mit 67 Jahren (Regelaltersgrenze) → ZF = 1,0
✔ Rente mit 63 Jahren (4 Jahre früher) → ZF = 0,856 (14,4 % Abschlag)
✔ Rente mit 70 Jahren (3 Jahre später) → ZF = 1,18 (18 % Zuschlag)
2.3 Rentenartfaktor (RAF) – Welche Rente wird berechnet?
Der Rentenartfaktor unterscheidet sich je nach Art der Rente.
Rentenart | Rentenartfaktor (RAF) |
---|---|
Altersrente | 1,0 |
Erwerbsminderungsrente | 0,5 bis 1,0 |
Witwen-/Witwerrente | 0,55 bzw. 0,6 |
Waisenrente (Halbwaise) | 0,1 |
Waisenrente (Vollwaise) | 0,2 |
📌 Wichtig: Bei regulären Altersrenten beträgt der RAF immer 1,0.
2.4 Aktueller Rentenwert – Wert eines Entgeltpunkts
Der aktuelle Rentenwert wird jährlich angepasst und ist ein zentraler Faktor für die Rentenhöhe.
📊 Rentenwert 2024:
- Westdeutschland: 37,60 € pro Entgeltpunkt
- Ostdeutschland: 37,60 € pro Entgeltpunkt
📌 Ab Juli 2024 werden Ost und West vereinheitlicht.
3. Beispielrechnung zur Rentenhöhe
💡 Angenommen, jemand hat 45 Beitragsjahre mit durchschnittlichem Verdienst.
📊 Berechnung:
- EP = 45 Entgeltpunkte
- ZF = 1,0 (keine Abschläge oder Zuschläge)
- RAF = 1,0 (Altersrente)
- Rentenwert 2024 = 37,60 €
45×1,0×1,0×37,60€=1.692€monatlicheBruttorente45 \times 1,0 \times 1,0 \times 37,60 € = 1.692 € monatliche Bruttorente
📌 Steuern & Sozialabgaben beachten!
4. Rentenerhöhung & Einfluss auf die Rentenhöhe
Die Renten steigen jährlich durch Rentenerhöhungen, die an die Lohnentwicklung gekoppelt sind.
- Juli 2023: 4,39 % Rentenerhöhung (West) / 5,86 % (Ost)
- Juli 2024: Erwartete Anpassung noch offen
📌 Wichtiger Faktor:
✔ Wer länger arbeitet, sammelt mehr Entgeltpunkte & erhält eine höhere Rente.
5. Fazit: So nutzt du die Rentenformel optimal
✔ 45 Beitragsjahre = gute Rentengrundlage
✔ Länger arbeiten → höhere Rente durch Zuschläge
✔ Kindererziehungszeiten & Pflegezeiten nutzen
✔ Regelmäßige Rentenauskunft anfordern
📌 Nutzen Sie frühzeitig eine Rentenberatung, um Ihre Rentenstrategie zu optimieren! 😊
Weitere Informationen zur Rentenformel
Die Rentenformel für alle Renten der gesetzlichen Rentenversicherung:
Monatliche Rente= EP x ZF x RAF x aRW
EP = Entgeltpunkte
Entgeltpunkte sind die zentrale Werteinheit in der gesetzlichen Rentenversicherung (vgl. § 63 Abs. 1 bis 3 SGB VI) in Deutschland. Sie ersetzen seit dem 1. Januar 1992 die bis dahin gebräuchlichen Werteinheiten aus den Regelungen der Reichsversicherungsordnung und des Angestelltenversicherungsgesetzes. Für die neuen Bundesländer (das Beitrittsgebiet) gelten die Übergangsvorschriften des § 256a SGB VI.
ZF = Zugangsfaktor
Da bei der Regelaltersrente der Zugangsfaktor und der Rentenartfaktor jeweils 1,0 lauten, lässt sich die Rente über die einfache Multiplikation der Entgeltpunkte mit dem aktuellen Rentenwert ermitteln.
RAF = Rentenartfaktor
Der Rentenartfaktor bestimmt seit dem 1. Januar 1992 innerhalb der Rentenformel der deutschen Rentenversicherung die Höhe von Rentenleistungen mit. Seine Höhe ist abhängig von den unterschiedlichen Sicherungszielen der Rentenarten.
Der Rentenartfaktor wird im § 67 Sechsten Buch Sozialgesetzbuch festgelegt.
aRW = Aktuelle Rentenwert
Der aktuelle Rentenwert ist der in der Währung Euro ausgedrückte Wert eines Entgeltpunktes in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung. Er wird benötigt, um die während der Erwerbsphase gesammelten Entgeltpunkte in eine auszahlbare individuelle monatliche Rente umzurechnen. Die individuelle monatliche Rente wird mit der Rentenformel berechnet. Die gesetzliche Definition des aktuellen Rentenwerts ergibt sich aus § 68 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI).
Der aktuelle Rentenwert wird gemäß § 65 SGB VI jährlich jeweils zum 1. Juli durch einen neuen aktuellen Rentenwert ersetzt. Der neue aktuelle Rentenwert wird anhand der Rentenanpassungsformel (§ 68 SGB VI) ermittelt. Damit wird gewährleistet, dass die Renten dem Grunde nach den Löhnen folgen.
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