Sozialgesetzbuch
Versicherungsrelevante Begriffe in Verbindung mit Rente 67
Sozialgesetzbuch
Das deutsche Sozialgesetzbuch (SGB) ist die Kodifikation des Sozialrechts im formellen Sinn. Nach einer längeren Übergangszeit, während derer das Werk schrittweise aufgebaut wurde, sind im Sozialgesetzbuch die wesentlichen Bereiche dessen geregelt, was heute dem Sozialrecht zugerechnet wird; außerhalb des SGB verbleiben vorläufig diejenigen Materien, die noch nicht in das Sozialgesetzbuch eingeordnet worden sind. Nicht erfasst wird auch das sogenannte „soziale Recht“, also das unter sozialen Gerichtspunkten überlagerte Privatrecht, etwa das soziale Wohnraummietrecht oder der soziale Schutz von Arbeitnehmern.