Sterbegeld

Das Sterbegeld (auch: Beerdigungszuschuss) ist eine Geldleistung, die die Aufwendungen der Bestattung eines Verstorbenen ersetzen soll.
Es war bis 2003 insbesondere eine Leistung der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung durch die Krankenkassen.
Dem entsprach für Beamte und andere Beihilfeberechtigte eine anteilige Leistung für Aufwendungen in Todesfällen nach den damaligen Beihilfevorschriften.

Gesetzliche Krankenversicherung
Durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) vom 14. November 2003 gehört Sterbegeld seit dem 1. Januar 2004 nicht mehr zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Zuvor war es als Zuschuss zu den Bestattungskosten nach § 58, 59 SGB V in Höhe von zuletzt 525,00 Euro beim Tod eines Mitglieds und 262,50 € beim Tod familienversicherter Angehöriger gezahlt worden (§ 21 Abs. 1 SGB V und § 11 Abs. 1 SGB V in der bis 31. Dezember 2003 geltenden Fassung).

Nur noch ein Klick


 Sprechen Sie persönlich mit Ihrem Versicherungsexperten aus Ihrer Stadt.


 


Bitte beachten Sie: Die hier dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind lediglich eine Kurzübersicht. Der rechtsverbindliche Umfang des Leistungsangebots ergibt sich aus dem Vertragswerk und dem Wortlaut der vereinbarten Bedingungen.