Halbzwingende Vorschriften

Halbzwingende Vorschriften Versicherungsrelevante Begriffe in Verbindung mit Rente 67 Halbzwingende Vorschriften Halbzwingende Vorschriften können nur zugunsten des Versicherungsnehmers oder eines durch die Versicherung geschützten Dritten vertraglich geändert werden. Zurück

Gesetzliche Rentenversicherung

Gesetzliche Rentenversicherung Versicherungsrelevante Begriffe in Verbindung mit Rente 67 Gesetzliche Rentenversicherung Gesetzliche Rentenversicherung ist die Bezeichnung für ein gesetzliches Alters- und/oder Hinterbliebenensicherungssystem, das zusätzlich oft auch zur Absicherung gesundheitlicher Risiken dient. Zurück

Fondsgebundene Rentenversicherung

Fondsgebundene Rentenversicherung Versicherungsrelevante Begriffe in Verbindung mit Rente 67 Fondsgebundene Rentenversicherung Die fondsgebundene Lebensversicherung und die fondsgebundene Rentenversicherung (seltener die indexgebundene Lebensversicherung) sind kapitalbildende Lebensversicherungen, bei denen der gesamte Leistungsanspruch oder wenigstens ein wesentlicher Teil direkt an die Wertentwicklung von bestimmten

Fondsgebundene Lebensversicherung

Fondsgebundene Lebensversicherung Versicherungsrelevante Begriffe in Verbindung mit Rente 67 Fondsgebundene Lebensversicherung Die fondsgebundene Lebensversicherung und die fondsgebundene Rentenversicherung (seltener die indexgebundene Lebensversicherung) sind kapitalbildende Lebensversicherungen, bei denen der gesamte Leistungsanspruch oder wenigstens ein wesentlicher Teil direkt an die Wertentwicklung von bestimmten

Folgeversicherung

Folgeversicherung Versicherungsrelevante Begriffe in Verbindung mit Rente 67 Folgeversicherung Bei einer Folgeversicherung handelt es sich um eine Police, die direkt nach dem Ende einer Versicherungszeit in Kraft tritt. Zurück

Erwerbsunfähigkeit

Erwerbsunfähigkeit Versicherungsrelevante Begriffe in Verbindung mit Rente 67 Erwerbsunfähigkeit Nach der gesetzlichen Definition ist voll erwerbsgemindert, wer wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zumindest drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.

Erwerbsminderungsrente

Erwerbsminderungsrente Versicherungsrelevante Begriffe in Verbindung mit Rente 67 Erwerbsminderungsrente Wer aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr einer Tätigkeit nachgehen kann, dem zahlt der Rentenversicherungsträger unter bestimmten Voraussetzungen, eine volle bzw. teilweise Erwerbsminderungsrente. Die Höhe

Erlebensfallversicherung

Erlebensfallversicherung Versicherungsrelevante Begriffe in Verbindung mit Rente 67 Erlebensfallversicherung Bei einer Erlebensfallversicherung erhalten Versicherte eine Leistung, wenn sie einen vertraglich geregelten Zeitpunkt erleben. Zurück

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