Überschussbeteiligung
Versicherungsrelevante Begriffe in Verbindung mit Rente 67
Überschussbeteiligung
Eine Überschussbeteiligung ist eine meist in langfristigen Personenversicherungsverträgen wie Lebens- und Krankenversicherungen vereinbarte Beteiligung der Versicherungsnehmer an Überschüssen aus dem Versicherungsgeschäft des Versicherers. In Deutschland beinhaltet die Überschussbeteiligung auch einen Anspruch auf die Beteiligung an den Bewertungsreserven.
Im Wege der Überschussbeteiligung werden die Versicherungsnehmer insbesondere in der Lebens- und der (privaten) Krankenversicherung an den vom Versicherer erwirtschafteten handelsrechtlichen Überschüssen bzw. in einigen Ländern auch insgesamt unabhängig von der handelsrechtlichen Bewertung erzielten Wertzuwächsen beteiligt.