Versicherungsaufsichtsgesetz

Versicherungsrelevante Begriffe in Verbindung mit Rente 67

Versicherungsaufsichtsgesetz
Das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) (Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen) regelt die staatliche Beaufsichtigung der in Deutschland tätigen Versicherer und Pensionsfonds. Jeder Marktteilnehmer, der Versicherungsgeschäfte oder Pensionsfondsgeschäfte betreibt, hat staatliche Vorgaben, die der Aufnahme und der Fortführung des Geschäftsbetriebs dienen, zu berücksichtigen. Insbesondere sind Vorschriften zur Sicherung der dauernden Erfüllbarkeit der Verträge und des Schutzes der Kunden von Bedeutung. Das Aufsichtsgesetz regelt zudem Angelegenheiten von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit, ausländischen Niederlassungen und Beteiligungen. Es gilt nicht für Sozialversicherungsunternehmen. Die Aufsicht obliegt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Diese wurde am 1. Mai 2002 gegründet und besteht aus der Aufsicht für Versicherungen, Banken und Wertpapieremittenten. Einzelne Versicherer unterliegen der landesrechtlichen Aufsicht unmittelbar.

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