Versicherungsschein
Versicherungsrelevante Begriffe in Verbindung mit Rente 67
Versicherungsschein
Der Versicherungsschein ist eine Urkunde über einen zustande gekommenen Versicherungsvertrag. Er verkörpert den Vertrag zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer.
Im gesetzlichen Sinn ist der Versicherungsschein damit gleichbedeutend mit dem Vertragsdokument. Er enthält sämtliche vertraglichen Vereinbarungen, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere auch alle individuellen Angaben über das spezielle Risiko und die am Vertrag Beteiligten. In Ausnahmefällen verbrieft er Individualvereinbarungen.