Altersvorsorge

Versicherungsrelevante Begriffe in Verbindung mit Rente 67

Altersvorsorge
In der Bundesrepublik Deutschland umfasst der Begriff Altersvorsorge die Gesamtheit aller Maßnahmen, die jemand während des Lebens trifft, damit er im Alter oder nach dem Ende seiner Erwerbstätigkeit (dieses kann auch vor dem Beginn von Rentenzahlungen liegen) seinen weiteren Lebensunterhalt bestreiten kann, möglichst ohne Einschränkungen des Lebensstandards. Der Altersvorsorge dienen erworbene Anwartschaften auf Renten und/oder Zinsen aus angespartem Vermögen.

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