Versicherungslexikon-Z
Versicherungslexikon-Z Begriffe in Verbindung mit Rente 67 Begriffe Zeitrente Zessionar Zillmerung Zinseszins-Effekt Zinsgewinn Zusatzversicherung Zwingende Vorschriften A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W Z
Versicherungslexikon-Z Begriffe in Verbindung mit Rente 67 Begriffe Zeitrente Zessionar Zillmerung Zinseszins-Effekt Zinsgewinn Zusatzversicherung Zwingende Vorschriften A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W Z
Zwingende Vorschriften Versicherungsrelevante Begriffe in Verbindung mit Rente 67 Zwingende Vorschriften Das VVG enthält zwingende, halbzwingende und dispositive Vorschriften für sämtliche Versicherungszweige, von denen einige im VVG ausdrücklich geregelt sind. Zurück
Zusatzversicherung Versicherungsrelevante Begriffe in Verbindung mit Rente 67 Zusatzversicherung Mit dem Begriff Zusatzversicherung wird umgangssprachlich eine Krankenzusatz- oder Unfall-Zusatzversicherung für gesetzlich Versicherte beschrieben. Daneben erweitert sich die Bedeutung auf die Berufsunfähigkeitsversicherung, so bei Kombinationsprodukten, die neben Rentenbausteinen Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherung vorsehen.
Zinsgewinn Versicherungsrelevante Begriffe in Verbindung mit Rente 67 Zinsgewinn Ein Zinsgewinn entsteht dann, wenn bei Kapitalanlagen höhere Erträge von der Versicherungsgesellschaft erzielt werden, als zuerst kalkuliert wurden. Zurück
Zinseszins-Effekt Versicherungsrelevante Begriffe in Verbindung mit Rente 67 Zinseszins-Effekt Zinseszins (englisch compound interest) ist im Finanzwesen ein fälliger Zins, der dem Kapital hinzugefügt (kapitalisiert) und künftig zum geltenden Zinssatz zusammen mit dem Kapital verzinst wird. Zurück
Zillmerung Versicherungsrelevante Begriffe in Verbindung mit Rente 67 Zillmerung Das Zillmer-Verfahren (auch Zillmerungs-Verfahren) ist eine mathematische Formel zur Berechnung des wirtschaftlichen Wertes der Verpflichtung, die ein Versicherer aus einem Lebensversicherungsvertrag hat. Es ist ein vereinfachtes Berechnungsverfahren, das daher nur bei bestimmten
Widerspruchsrecht Versicherungsrelevante Begriffe in Verbindung mit Rente 67 Widerspruchsrecht Voraussetzung für die Geltendmachung des Widerspruchsrechts nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO ist, dass die Verarbeitung Ihrer Daten auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. e) oder f) DSGVO
Widerrufsrecht Versicherungsrelevante Begriffe in Verbindung mit Rente 67 Widerrufsrecht Der Widerruf einer Versicherung wird im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt. Zurück
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