Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz Versicherungsrelevante Begriffe in Verbindung mit Rente 67 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – umgangssprachlich auch Antidiskriminierungsgesetz genannt – ist ein deutsches Bundesgesetz, das „Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder

Allgemeine Versicherungsbedingungen

Allgemeine Versicherungsbedingungen Versicherungsrelevante Begriffe in Verbindung mit Rente 67 Allgemeine Versicherungsbedingungen In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) sind die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Versicherungsgesellschaft und des Versicherungsnehmers festgelegt. Zurück

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Versicherungsrelevante Begriffe in Verbindung mit Rente 67 Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen (abgekürzt AGB) sind im Unterschied zu einer Individualabrede alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (der Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages

Abtretung

Abtretung Versicherungsrelevante Begriffe in Verbindung mit Rente 67 Abtretung Der Versicherungsschein (auch Police genant) ist eine Urkunde über einen zustande gekommenen Versicherungsvertrag. Er verkörpert den Vertrag zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer. Im gesetzlichen Sinn ist der Versicherungsschein damit gleichbedeutend mit

Abschlusskosten

Abschlusskosten Versicherungsrelevante Begriffe in Verbindung mit Rente 67 Abschlusskosten Kosten, die im Versicherungsunternehmen unmittelbar und mittelbar durch den Abschluss von Versicherungsverträgen verursacht werden. Zurück

Ablaufleistung

Ablaufleistung Versicherungsrelevante Begriffe in Verbindung mit Rente 67 Ablaufleistung Garantierte Ablaufleistung. Garantiert ist die vertraglich geregelte Versicherungssumme. Die Höhe dieser Summe berechnet sich auf der Grundlage der Sparbeiträge sowie der zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses geltenden Mindestverzinsung, diese nennt man auch Garantiezins.

Abgeltungsteuer

Abgeltungsteuer Versicherungsrelevante Begriffe in Verbindung mit Rente 67 Abgeltungssteuer Eine Abgeltungsteuer im weiteren Sinne ist eine Quellensteuer, durch die der Steuerabzug bei der auszahlenden Stelle abgegolten ist und daher eine gesonderte Veranlagung des Leistungsempfängers mit Anwendung des individuellen Steuersatzes überflüssig macht.

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