Betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge Betriebliche Altersversorgung (bAV) ist der Sammelbegriff für alle finanziellen Leistungen, die ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses zur Altersversorgung, Versorgung von berechtigten Hinterbliebenen im Todesfall oder zur Invaliditätsversorgung bei Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit zusagt. Im Rahmen des Drei-Säulen-Modells

Erwerbsminderung

Erwerbsminderung Die verminderte Erwerbsfähigkeit ist in Deutschland ein Begriff der gesetzlichen Rentenversicherung. Nach der gesetzlichen Definition ist voll erwerbsgemindert, wer wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zumindest drei Stunden täglich

Berufsunfähigkeit

Berufsunfähigkeit Der frühe Vogel fängt den Wurm Natürlich fühlt man sich in jungen Jahren fit und unbesiegbar. Aber was machen Sie, wenn später erste Beschwerden auftauchen? Je eher Sie sich für eine Arbeitskraftabsicherung entscheiden, desto leichter sind die Fragen zur Gesundheit

Lebensversicherung

Lebensversicherung Unter dem Begriff Lebensversicherung werden alle Versicherungen verstanden, die biometrische Risiken wie Tod oder Invalidität absichern sowie Versicherungen, die der privaten Altersvorsorge dienen. Eine Lebensversicherung ist eine Individualversicherung, die die wirtschaftlichen Risiken aus der Unsicherheit der Lebensdauer der versicherten Person

Rentenformel

Rentenformel Die Rentenformel für alle Renten der gesetzlichen Rentenversicherung: Monatliche Rente= EP x ZF x RAF x aRW EP = Entgeltpunkte Entgeltpunkte sind die zentrale Werteinheit in der gesetzlichen Rentenversicherung (vgl. § 63 Abs. 1 bis 3 SGB VI) in Deutschland.

Regelaltersrente

Regelaltersrente Die Regelaltersrente ist die Altersrente der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV)(§ 33 Abs. 2 Nr. 1 SGB VI). Anspruch auf Regelaltersrente besteht, sobald der Rentenversicherte die Regelaltersgrenze erreicht und die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt hat (§ 35 SGB VI). Sprechen

Langjährig Versicherte

Langjährig Versicherte Für diese Renten benötigen Sie 35 oder 45 Versicherungsjahre. Die Altersgrenze hängt von Ihrem Geburtsjahr ab. Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Mit dem Rentenversicherungs-Leistungsverbesserungsgesetz wurde die Altersrente für besonders langjährig Versicherte überarbeitet. Wenn Sie vor dem 01.01.1953 geboren sind

Formen Altersvorsorge

Altersteilzeit Welche Formen der Altersvorsorge gibt es überhaupt? Z.B.: - Riester-Rente - Rürup-Rente (Basis-Rente) - Betriebliche Altersversorgung - Private Rentenversicherung - Lebensversicherung - Sonstige Investments Sprechen Sie persönlich mit Ihrem Versicherungsexperten.

Altersteilzeit

Altersteilzeit Altersteilzeit im Bezug auf Rente-67 Wenn Sie vor dem 31.12.2006 mit dem Arbeitgeber eine Altersteilzeitarbeit vereinbart hatten und vor 1955 geboren wurden, betrifft Sie keine Anpassung der herraufsetzung der Altersteilzeit. Vereinbarungen nach diesem Termin müssen nach oben angepasst werden um

Rentenabschlag

Rentenabschlag Abschläge-Rente Der Abschlag beträgt pro Monat vorzeitiger Inanspruchnahme 0,3 Prozent, pro Jahr 3,6 Prozent. Dies gilt nicht nur für vorzeitig in Anspruch genommene Altersrenten, sondern auch für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Renten wegen Todes. Sprechen Sie persönlich mit Ihrem