Rentenformel

Rentenformel Die Rentenformel für alle Renten der gesetzlichen Rentenversicherung: Monatliche Rente= EP x ZF x RAF x aRW EP = Entgeltpunkte Entgeltpunkte sind die zentrale Werteinheit in der gesetzlichen Rentenversicherung (vgl. § 63 Abs. 1 bis 3 SGB VI) in Deutschland.

Renteninformation

Renteninformation Hier finden Sie die Übersicht der einzelnen wichtigen Rententhemen. Sprechen Sie persönlich mit Ihrem Versicherungsexperten. Bitte beachten Sie: Diese Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Der rechtsverbindliche Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus dem Versicherungsschein und dem Wortlaut der vereinbarten Bedingungen.

Regelaltersrente

Regelaltersrente Die Regelaltersrente ist die Altersrente der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV)(§ 33 Abs. 2 Nr. 1 SGB VI). Anspruch auf Regelaltersrente besteht, sobald der Rentenversicherte die Regelaltersgrenze erreicht und die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt hat (§ 35 SGB VI). Sprechen