Renteninformation
Renteninformation Hier finden Sie die Übersicht der einzelnen wichtigen Rententhemen. Sprechen Sie persönlich mit Ihrem Versicherungsexperten.
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Sterbegeld Das Sterbegeld (auch: Beerdigungszuschuss) ist eine Geldleistung, die die Aufwendungen der Bestattung eines Verstorbenen ersetzen soll. Es war bis 2003 insbesondere eine Leistung der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung durch die Krankenkassen. Dem entsprach für Beamte und andere Beihilfeberechtigte eine anteilige Leistung
Risikoversicherung Eine Risikolebensversicherung ist eine Individualversicherung, die im Falle des Todes der versicherten Person den im Vertrag begünstigten Personen die vereinbarte Summe auszahlt. Oft als Hinterbliebenenschutz bezeichnet, dient sie häufig der finanziellen Absicherung von Familienangehörigen. Als Begünstigte können aber auch Geschäftspartner,
Betriebliche Altersvorsorge Betriebliche Altersversorgung (bAV) ist der Sammelbegriff für alle finanziellen Leistungen, die ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses zur Altersversorgung, Versorgung von berechtigten Hinterbliebenen im Todesfall oder zur Invaliditätsversorgung bei Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit zusagt. Im Rahmen des Drei-Säulen-Modells
Erwerbsminderung Die verminderte Erwerbsfähigkeit ist in Deutschland ein Begriff der gesetzlichen Rentenversicherung. Nach der gesetzlichen Definition ist voll erwerbsgemindert, wer wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zumindest drei Stunden täglich
Berufsunfähigkeit Der frühe Vogel fängt den Wurm Natürlich fühlt man sich in jungen Jahren fit und unbesiegbar. Aber was machen Sie, wenn später erste Beschwerden auftauchen? Je eher Sie sich für eine Arbeitskraftabsicherung entscheiden, desto leichter sind die Fragen zur Gesundheit
Lebensversicherung Unter dem Begriff Lebensversicherung werden alle Versicherungen verstanden, die biometrische Risiken wie Tod oder Invalidität absichern sowie Versicherungen, die der privaten Altersvorsorge dienen. Eine Lebensversicherung ist eine Individualversicherung, die die wirtschaftlichen Risiken aus der Unsicherheit der Lebensdauer der versicherten Person
Rentenformel Die Rentenformel für alle Renten der gesetzlichen Rentenversicherung: Monatliche Rente= EP x ZF x RAF x aRW EP = Entgeltpunkte Entgeltpunkte sind die zentrale Werteinheit in der gesetzlichen Rentenversicherung (vgl. § 63 Abs. 1 bis 3 SGB VI) in Deutschland.
Regelaltersrente Die Regelaltersrente ist die Altersrente der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV)(§ 33 Abs. 2 Nr. 1 SGB VI). Anspruch auf Regelaltersrente besteht, sobald der Rentenversicherte die Regelaltersgrenze erreicht und die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt hat (§ 35 SGB VI). Sprechen
Langjährig Versicherte Für diese Renten benötigen Sie 35 oder 45 Versicherungsjahre. Die Altersgrenze hängt von Ihrem Geburtsjahr ab. Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Mit dem Rentenversicherungs-Leistungsverbesserungsgesetz wurde die Altersrente für besonders langjährig Versicherte überarbeitet. Wenn Sie vor dem 01.01.1953 geboren sind
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