Widerspruchsrecht

Versicherungsrelevante Begriffe in Verbindung mit Rente 67

Widerspruchsrecht
Voraussetzung für die Geltendmachung des Widerspruchsrechts nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO ist, dass die Verarbeitung Ihrer Daten auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. e) oder f) DSGVO erfolgt

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