Steuern-Hinzuverdienst

Grundsätzliche steuerliche Einordnung

Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen grundsätzlich der Einkommensteuer. Der steuerpflichtige Anteil richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns und bleibt für die gesamte Laufzeit der Rente konstant. Ein zusätzlicher Hinzuverdienst kann das zu versteuernde Einkommen erhöhen.

Steuerpflicht von Renten und Hinzuverdienst

Der Hinzuverdienst wird steuerlich wie anderes Einkommen behandelt. Dazu zählen insbesondere Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, selbstständiger Tätigkeit oder geringfügiger Beschäftigung. Die steuerliche Bewertung erfolgt im Rahmen der jährlichen Einkommensteuer.

  • Renten zählen zu den sonstigen Einkünften
  • Hinzuverdienst erhöht das zu versteuernde Gesamteinkommen
  • Die individuelle Steuerlast ergibt sich aus der Gesamtsumme der Einkünfte

Hinzuverdienst im Überblick
Renten- und Einkommensberechnung

Freibeträge und steuerfreie Bestandteile

Im Steuerrecht existieren verschiedene Freibeträge, die bei der Ermittlung der Steuerlast berücksichtigt werden können. Dazu zählen unter anderem der Grundfreibetrag sowie bestimmte Pauschalen.

  • Grundfreibetrag im Einkommensteuerrecht
  • Werbungskosten- oder Betriebsausgabenpauschalen
  • Begrenzte steuerfreie Bestandteile bestimmter Einkommensarten

Freibeträge

Zusammenspiel mit Sozialabgaben

Neben steuerlichen Aspekten können bei einem Hinzuverdienst auch Sozialabgaben relevant sein. Diese sind getrennt von der Steuer zu betrachten, können jedoch die Nettoauszahlung beeinflussen. Welche Abgaben anfallen, hängt von der Art der Beschäftigung und dem Umfang des Einkommens ab.

  • Unterscheidung zwischen Steuer- und Abgabenpflicht
  • Besonderheiten bei geringfügiger Beschäftigung
  • Abhängigkeit von Beschäftigungsform und Einkommenshöhe

Midijob und Rente
Weiterarbeiten im Rentenbezug

FAQ – Häufige Fragen

Ist ein Hinzuverdienst zur Rente immer steuerpflichtig?

Ein Hinzuverdienst zählt grundsätzlich zum steuerpflichtigen Einkommen. Ob tatsächlich Steuern anfallen, hängt von der Gesamthöhe der Einkünfte und den geltenden Freibeträgen ab.

Werden Rente und Hinzuverdienst gemeinsam versteuert?

Ja. Beide Einkommensarten fließen in die Einkommensteuer ein und werden im Rahmen der Steuererklärung gemeinsam berücksichtigt.

Unterscheiden sich Steuern und Sozialabgaben?

Steuern und Sozialabgaben sind rechtlich getrennt geregelt. Während Steuern das Einkommen betreffen, ergeben sich Sozialabgaben aus der Art der Beschäftigung.

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