Auslandszeiten

Einordnung von Auslandszeiten

Auslandszeiten bezeichnen Versicherungs- oder Beschäftigungszeiten, die außerhalb Deutschlands zurückgelegt wurden. Ob und in welchem Umfang diese Zeiten berücksichtigt werden, richtet sich nach gesetzlichen Regelungen und bestehenden internationalen Vereinbarungen.

EU- und Abkommensstaaten

Für Tätigkeiten innerhalb der Europäischen Union sowie in Staaten mit Sozialversicherungsabkommen gelten besondere Koordinierungsregeln. Diese sollen sicherstellen, dass Versicherungszeiten nicht verloren gehen, sondern bei der Prüfung von Ansprüchen berücksichtigt werden können.

  • Mitgliedstaaten der Europäischen Union
  • Staaten mit bilateralen Sozialversicherungsabkommen
  • Unterschiedliche Zuständigkeiten der Rentenversicherungsträger

Wartezeiten

Anrechnung und Zusammenrechnung von Zeiten

Auslandszeiten können bei der Erfüllung von Mindestversicherungszeiten eine Rolle spielen. In vielen Fällen erfolgt eine Zusammenrechnung der Zeiten aus verschiedenen Staaten, ohne dass daraus automatisch eine höhere Rentenzahlung entsteht.

  • Zusammenrechnung für Wartezeiten
  • Getrennte Berechnung nationaler Rentenansprüche
  • Abhängigkeit von geltenden Abkommen

Wartezeit 35 Jahre
Wartezeit 45 Jahre

Nachweise und Kontenklärung

Damit Auslandszeiten berücksichtigt werden können, müssen sie im Rentenkonto dokumentiert sein. Dies erfolgt auf Grundlage entsprechender Nachweise und im Rahmen einer Kontenklärung.

Unvollständige oder fehlende Angaben können zu Verzögerungen bei der Prüfung von Rentenansprüchen führen.

Kontenklärung

FAQ – Häufige Fragen

Was sind Auslandszeiten?

Auslandszeiten sind Versicherungs- oder Beschäftigungszeiten, die außerhalb Deutschlands zurückgelegt wurden.

Werden Auslandszeiten automatisch angerechnet?

Die Berücksichtigung erfolgt nur im Rahmen geltender EU-Regelungen oder Sozialversicherungsabkommen und ist nicht in jedem Fall automatisch.

Wo werden Auslandszeiten festgehalten?

Sie werden im Rentenkonto dokumentiert und im Rahmen der Kontenklärung geprüft.

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