Gesetzliche Rente · Rentenbeginn
Kontenklärung – Rentenkonto und Versicherungsverlauf prüfen
Bei der Kontenklärung wird das Versicherungskonto in der gesetzlichen Rentenversicherung überprüft und vervollständigt. Dabei geht es insbesondere darum, fehlende oder unklare rentenrechtliche Zeiten festzustellen und die im Versicherungsverlauf gespeicherten Angaben zu prüfen.
Ergänzende Informationen zu Versicherungen und Vorsorgethemen finden Sie auf Kosten-Versicherung.de.
Was ist eine Kontenklärung?
Für Versicherte führt der zuständige Rentenversicherungsträger ein Versicherungskonto. Darin werden die Daten gespeichert, die für die Durchführung der gesetzlichen Rentenversicherung sowie für die Feststellung und Erbringung von Leistungen erforderlich sind.
Die Rentenversicherung hat darauf hinzuwirken, dass die gespeicherten Daten vollständig und geklärt sind. Versicherte wirken dabei mit, indem sie ihren Versicherungsverlauf auf Richtigkeit und Vollständigkeit prüfen und erforderliche Angaben oder Nachweise ergänzen.
Versicherungskonto
Im Versicherungskonto werden rentenrechtlich relevante Daten und Versicherungszeiten gespeichert.
Versicherungsverlauf
Der Versicherungsverlauf zeigt chronologisch, welche Zeiten im Versicherungskonto gespeichert sind.
Kontenklärung
Fehlende Angaben und Unstimmigkeiten können geprüft und durch geeignete Nachweise ergänzt werden.
Welche Zeiten können fehlen?
Viele Versicherungszeiten werden der Deutschen Rentenversicherung automatisch gemeldet. Das gilt jedoch nicht für jede rentenrechtlich relevante Zeit. Deshalb kann ein Versicherungsverlauf Lücken oder ungeklärte Abschnitte enthalten.
Zu den Zeiten, bei denen eine zusätzliche Prüfung oder ein Nachweis erforderlich sein kann, gehören beispielsweise Schul- und Studienzeiten, Zeiten der Kindererziehung oder bestimmte im Ausland zurückgelegte Zeiten.
Beschäftigung und Beiträge
Auch bei Beschäftigungs- und Beitragszeiten können fehlende Meldungen oder Unstimmigkeiten im Versicherungsverlauf auftreten.
Ausbildung
Schul-, Studien- und Ausbildungszeiten werden nicht in jedem Fall vollständig automatisch im Versicherungskonto erfasst.
Weitere Zeiten
Auch Kindererziehungszeiten, Auslandszeiten oder andere rentenrechtlich relevante Zeiträume können einer zusätzlichen Klärung bedürfen.
Weitere Informationen zum Umgang mit nicht erfassten Zeiträumen finden Sie unter
Lücken im Rentenkonto.
Besondere Fragen zu Versicherungszeiten außerhalb Deutschlands werden unter
Auslandszeiten
behandelt.
Wie läuft eine Kontenklärung ab?
Ausgangspunkt ist der Versicherungsverlauf. Die darin aufgeführten Zeiten werden auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft. Fehlen Angaben oder bestehen Unstimmigkeiten, können entsprechende Informationen und Nachweise beim Rentenversicherungsträger eingereicht werden.
Als Nachweise kommen je nach Sachverhalt beispielsweise Arbeitsunterlagen, Zeugnisse, Bescheinigungen über Schul- oder Studienzeiten oder Unterlagen zu anderen Versicherungszeiten in Betracht.
- Versicherungsverlauf prüfen
- fehlende oder unklare Zeiten feststellen
- erforderliche Angaben und Nachweise zusammenstellen
- Unterlagen bei der Rentenversicherung einreichen
- Versicherungskonto durch den Rentenversicherungsträger prüfen und ergänzen lassen
Die Deutsche Rentenversicherung versendet im Rahmen des Kontenklärungsverfahrens ab einem bestimmten Alter einen aktuellen Versicherungsverlauf und Unterlagen zur Kontenklärung. Eine Kontenklärung kann außerdem unabhängig davon beantragt werden.
Welche Arten von Beitragszeiten im Versicherungskonto eine Rolle spielen können, wird unter
Beitragszeiten-Arten
näher beschrieben.
Bedeutung für Wartezeiten und Rentenberechnung
Ein geklärtes Versicherungskonto erleichtert die spätere Prüfung von Rentenansprüchen und die Berechnung einer Rente. Dabei können die gespeicherten Versicherungszeiten insbesondere für die Erfüllung von Wartezeiten sowie für die Ermittlung rentenrechtlicher Werte von Bedeutung sein.
Die Kontenklärung selbst entscheidet jedoch noch nicht abschließend darüber, wie eine gespeicherte Zeit bei einer späteren Rente angerechnet oder bewertet wird. Diese Entscheidung erfolgt nach den gesetzlichen Vorschriften bei der Feststellung der jeweiligen Leistung.
Wartezeiten
Versicherungszeiten können darüber entscheiden, ob die für eine bestimmte Rentenart erforderliche Wartezeit erfüllt ist.
Rentenberechnung
Rentenrechtlich bewertete Zeiten können sich auf die Berechnung einer späteren Rentenleistung auswirken.
Feststellung
Über die endgültige Anrechnung und Bewertung der gespeicherten Daten wird bei der Feststellung der jeweiligen Leistung entschieden.
Weitere Informationen zu den erforderlichen Mindestversicherungszeiten finden Sie unter
Wartezeiten.
Die Inhalte auf Rente-67.de dienen allgemeinen Informationszwecken. Ob und in welcher Form eine Versicherungszeit berücksichtigt wird, richtet sich nach der jeweiligen Rentenart und den dafür geltenden gesetzlichen Vorschriften.
FAQ – Häufige Fragen
Was ist eine Kontenklärung?
Bei einer Kontenklärung wird der Versicherungsverlauf geprüft und das Versicherungskonto bei fehlenden oder unklaren Angaben ergänzt beziehungsweise geklärt.
Welche Zeiten können im Rentenkonto fehlen?
Nicht alle rentenrechtlich relevanten Zeiten werden automatisch gespeichert. Dazu können beispielsweise bestimmte Schul- und Studienzeiten, Kindererziehungszeiten oder Auslandszeiten gehören.
Entscheidet die Kontenklärung bereits über die spätere Rentenhöhe?
Nein. Bei der Kontenklärung werden Daten im Versicherungskonto festgestellt und vervollständigt. Über die Anrechnung und Bewertung dieser Daten wird bei der Feststellung der jeweiligen Rentenleistung entschieden.