Jahrgänge

Warum ist der Geburtsjahrgang wichtig?

Das Geburtsjahr bestimmt in der gesetzlichen Rentenversicherung insbesondere, wann die persönliche Regelaltersgrenze erreicht wird. Hintergrund ist die schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Jahre.

Der Geburtsjahrgang allein bestimmt jedoch nicht jeden möglichen Rentenbeginn. Neben der Regelaltersrente bestehen weitere Altersrenten mit eigenen Altersgrenzen, Wartezeiten und Voraussetzungen.

Geburtsjahr

Der Jahrgang bestimmt die persönliche Regelaltersgrenze und kann auch für andere Altersgrenzen von Bedeutung sein.

Rentenart

Unterschiedliche Altersrenten haben eigene Altersgrenzen und versicherungsrechtliche Voraussetzungen.

Versicherungszeiten

Neben dem erforderlichen Alter müssen die für die jeweilige Rentenart vorgeschriebenen Wartezeiten und weiteren Voraussetzungen erfüllt sein.

Regelaltersgrenze nach Jahrgang

Für vor 1947 Geborene lag die Regelaltersgrenze bei 65 Jahren. Für die Geburtsjahrgänge 1947 bis 1963 wurde sie schrittweise angehoben. Versicherte der Geburtsjahrgänge 1964 und jünger erreichen die Regelaltersgrenze mit 67 Jahren.

GeburtsjahrRegelaltersgrenze
194765 Jahre + 1 Monat
194865 Jahre + 2 Monate
194965 Jahre + 3 Monate
195065 Jahre + 4 Monate
195165 Jahre + 5 Monate
195265 Jahre + 6 Monate
195365 Jahre + 7 Monate
195465 Jahre + 8 Monate
195565 Jahre + 9 Monate
195665 Jahre + 10 Monate
195765 Jahre + 11 Monate
195866 Jahre
195966 Jahre + 2 Monate
196066 Jahre + 4 Monate
196166 Jahre + 6 Monate
196266 Jahre + 8 Monate
196366 Jahre + 10 Monate
ab 196467 Jahre

Die Tabelle zeigt die gesetzliche Staffelung der Regelaltersgrenze. Für bestimmte ältere Versicherte bestehen Übergangs- und Vertrauensschutzregelungen, durch die von dieser allgemeinen Staffelung abgewichen werden kann.

Weitere Grundlagen finden Sie unter
Regelaltersgrenze.

Unterschiedliche Altersgrenzen je nach Rentenart

Die Regelaltersgrenze ist nicht mit allen anderen Altersgrenzen der gesetzlichen Rentenversicherung gleichzusetzen. Bestimmte Altersrenten ermöglichen bei erfüllten Voraussetzungen einen früheren Rentenbeginn.

Regelaltersrente

Versicherte der Geburtsjahrgänge 1964 und jünger erreichen die Regelaltersgrenze mit 67 Jahren.

Langjährig Versicherte

Bei erfüllter Wartezeit von 35 Jahren kann die Altersrente für langjährig Versicherte vorzeitig in Anspruch genommen werden. Ein vorzeitiger Beginn ist mit dauerhaften Abschlägen verbunden.

Besonders langjährig Versicherte

Für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ist eine Wartezeit von 45 Jahren erforderlich. Versicherte der Geburtsjahrgänge 1964 und jünger erreichen die maßgebliche Altersgrenze mit 65 Jahren. Diese Altersrente kann nicht noch früher mit Abschlägen bezogen werden.

Schwerbehinderte Menschen

Für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen gelten eigene Altersgrenzen sowie weitere gesetzliche Voraussetzungen.

Grundlagen zu einem möglichen Rentenbeginn vor der Regelaltersgrenze finden Sie unter
Frührente.

Jahrgang, Rentenbeginn und Versicherungszeiten

Das Geburtsjahr beantwortet nicht allein die Frage, wann eine Rente beginnen kann. Für die jeweilige Rentenart müssen zusätzlich die vorgeschriebenen Wartezeiten und weiteren Voraussetzungen erfüllt sein.

Bei einem vorgezogenen Rentenbeginn ist außerdem zu unterscheiden, ob die jeweilige Altersrente einen abschlagsfreien Beginn ermöglicht oder ob dauerhafte Abschläge entstehen.

Für den möglichen Rentenbeginn sind insbesondere relevant:

  • Geburtsjahr und maßgebliche Altersgrenze
  • Art der Altersrente
  • erforderliche Wartezeit
  • weitere gesetzliche Voraussetzungen
  • mögliche Zu- oder Abschläge

Weitere Informationen zum zeitlichen Beginn einer gesetzlichen Rente finden Sie unter
Rentenbeginn.

Welche Mindestversicherungszeiten für unterschiedliche Rentenarten relevant sind, wird unter
Wartezeiten
beschrieben.

Die Inhalte auf Rente-67.de dienen allgemeinen Informationszwecken. Welche Altersgrenze für einen Versicherungsverlauf maßgeblich ist, richtet sich nach der jeweiligen Rentenart und den dafür geltenden gesetzlichen Voraussetzungen.

FAQ – Häufige Fragen

Ab welchem Jahrgang gilt die Regelaltersgrenze von 67 Jahren?

Versicherte der Geburtsjahrgänge 1964 und jünger erreichen die Regelaltersgrenze mit Vollendung des 67. Lebensjahres.

Haben alle Geburtsjahrgänge ein anderes Rentenalter?

Nein. Für die Geburtsjahrgänge 1947 bis 1963 gelten gestaffelte Regelaltersgrenzen. Für die Geburtsjahrgänge 1964 und jünger beträgt die Regelaltersgrenze 67 Jahre. Andere Altersrenten können eigene Altersgrenzen haben.

Bestimmt der Jahrgang allein den Rentenbeginn?

Nein. Neben dem Geburtsjahr sind die jeweilige Rentenart, die erforderlichen Versicherungszeiten und weitere gesetzliche Voraussetzungen maßgeblich.

Weiterführende Informationen und Services zur Rente & Altersvorsorge

→ Renten-Themen weiter vertiefen ✅ Regionale Informationen zur Rente & Altersvorsorge

Hinweis: Die Inhalte auf Rente-67.de dienen ausschließlich der allgemeinen Information und thematischen Einordnung. Sie stellen keine individuelle Beratung dar. Es gilt der rechtliche Hinweis im Footer.

Weiterführende Informationen und Services finden Sie im Service Hub und über externe Serviceangebote.
Ergänzende regionale Informationen können über Berater-A-Z.de bereitgestellt werden.