Regelaltersgrenze – Gesetzliches Rentenalter in der gesetzlichen Rente
Die Regelaltersgrenze bezeichnet das gesetzlich festgelegte Alter, ab dem eine Altersrente ohne Abschläge bezogen werden kann. Sie ist vom Geburtsjahr abhängig und wurde gesetzlich schrittweise angehoben.
Einordnung der Regelaltersgrenze
Die Regelaltersgrenze ist das gesetzlich bestimmte Alter, ab dem eine Altersrente ohne rentenrechtliche Abschläge in Anspruch genommen werden kann. Sie gilt unabhängig von der individuellen Erwerbsbiografie und ist zentraler Bezugspunkt für den Rentenbeginn.
Anhebung nach Geburtsjahr
Die Regelaltersgrenze wurde gesetzlich schrittweise angehoben. Maßgeblich ist das jeweilige Geburtsjahr, dem eine konkrete Altersgrenze zugeordnet ist. Diese stufenweise Anhebung betrifft alle Versicherten gleichermaßen.
- Gestaffelte Altersgrenzen nach Geburtsjahr
- Gesetzlich festgelegte Übergangsstufen
- Einheitliche Anwendung je Jahrgang
Bedeutung für den Rentenbeginn
Mit Erreichen der Regelaltersgrenze kann eine Altersrente ohne Abschläge beginnen, sofern die allgemeinen rentenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Der tatsächliche Rentenbeginn ergibt sich aus dem Zusammenspiel von Altersgrenze und Wartezeit.
- Abschlagsfreier Rentenbeginn
- Abhängigkeit von erfüllten Wartezeiten
- Prüfung anhand des Rentenkontos
Abgrenzung zu vorgezogenen Renten
Von der Regelaltersgrenze sind vorgezogene Rentenarten zu unterscheiden. Diese können einen früheren Rentenbeginn vorsehen, sind jedoch an zusätzliche Voraussetzungen gebunden und können rentenrechtliche Abschläge beinhalten.
Welche Altersgrenze maßgeblich ist, richtet sich nach der jeweiligen Rentenart.
FAQ – Häufige Fragen
Was ist die Regelaltersgrenze?
Sie bezeichnet das gesetzlich festgelegte Rentenalter für einen abschlagsfreien Rentenbeginn.
Ist die Regelaltersgrenze für alle gleich?
Nein. Sie ist vom Geburtsjahr abhängig und gesetzlich gestaffelt.
Wo wird die Regelaltersgrenze geprüft?
Die Prüfung erfolgt anhand des Geburtsjahres und der gesetzlichen Regelungen der Rentenversicherung.