Regelaltersgrenze

Was ist die Regelaltersgrenze?

Die Regelaltersgrenze ist die gesetzlich festgelegte Altersgrenze für die Regelaltersrente. Sind die Regelaltersgrenze erreicht und die allgemeine Wartezeit erfüllt, besteht ein Anspruch auf Regelaltersrente.

Die Regelaltersgrenze ist nicht mit jeder anderen Altersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung gleichzusetzen. Für andere Altersrenten gelten teilweise eigene Altersgrenzen und zusätzliche Voraussetzungen.

Geburtsjahr

Das Geburtsjahr bestimmt, zu welchem Lebensalter die persönliche Regelaltersgrenze erreicht wird.

Wartezeit

Neben der Altersgrenze muss für die Regelaltersrente die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt sein.

Regelaltersrente

Die Regelaltersgrenze bezieht sich unmittelbar auf den regulären Zugang zur Regelaltersrente.

Regelaltersgrenze nach Geburtsjahr

Die Regelaltersgrenze wurde schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Für vor 1947 geborene Versicherte lag sie bei 65 Jahren. Für die Geburtsjahrgänge 1947 bis 1963 gelten gestaffelte Altersgrenzen zwischen 65 und 67 Jahren.

Versicherte der Geburtsjahrgänge 1964 und jünger erreichen die Regelaltersgrenze mit Vollendung des 67. Lebensjahres.

Vor 1947 geboren

Für Versicherte, die vor 1947 geboren wurden, lag die Regelaltersgrenze bei Vollendung des 65. Lebensjahres.

Jahrgänge 1947 bis 1963

Für diese Geburtsjahrgänge wurde die Regelaltersgrenze schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben.

Ab Jahrgang 1964

Versicherte der Geburtsjahrgänge 1964 und jünger erreichen die Regelaltersgrenze mit 67 Jahren.

Die genaue Staffelung der einzelnen Geburtsjahrgänge wird unter
Jahrgänge und Rentenalter
näher dargestellt.

Für einzelne ältere Versicherte können gesetzliche Übergangs- oder Vertrauensschutzregelungen relevant sein. Die allgemeinen Jahrgangsangaben bilden solche besonderen Konstellationen nicht ab.

Bedeutung für die Regelaltersrente

Das Erreichen der Regelaltersgrenze allein reicht für einen Anspruch auf Regelaltersrente nicht aus. Zusätzlich muss die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt sein.

Sind Regelaltersgrenze und allgemeine Wartezeit erfüllt, besteht Anspruch auf Regelaltersrente. Bei einem Rentenbeginn mit Erreichen der Regelaltersgrenze entsteht kein Abschlag wegen einer vorzeitigen Inanspruchnahme.

Voraussetzungen der Regelaltersrente:

  • Erreichen der persönlichen Regelaltersgrenze
  • Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von fünf Jahren

Für die Auszahlung der Rente ist ein Rentenantrag erforderlich. Weitere Informationen zum Zeitpunkt der Rentenzahlung finden Sie unter
Rentenbeginn.

Grundlagen zu den erforderlichen Mindestversicherungszeiten werden unter
Wartezeiten
beschrieben.

Andere Altersrenten und früherer Rentenbeginn

Die Regelaltersgrenze ist nicht die einzige Altersgrenze innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung. Für bestimmte andere Altersrenten gelten eigene Altersgrenzen und Versicherungszeiten.

So können beispielsweise langjährig Versicherte, besonders langjährig Versicherte oder schwerbehinderte Menschen unter den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen andere Altersrenten in Anspruch nehmen. Je nach Rentenart kann ein Beginn vor der persönlichen Regelaltersgrenze möglich sein.

Regelaltersrente

Sie knüpft an die persönliche Regelaltersgrenze und die allgemeine Wartezeit an.

Vorgezogene Altersrenten

Bestimmte Altersrenten können unter zusätzlichen Voraussetzungen bereits vor der Regelaltersgrenze beginnen.

Abschläge

Ob ein früherer Rentenbeginn mit Abschlägen verbunden ist, richtet sich nach der jeweiligen Altersrente und dem Zeitpunkt ihrer Inanspruchnahme.

Weitere Grundlagen zu einem Rentenbeginn vor der Regelaltersgrenze finden Sie unter
Frührente.

Die Inhalte auf Rente-67.de dienen allgemeinen Informationszwecken. Welche Altersgrenze und welche Rentenart für einen Versicherungsverlauf maßgeblich sind, richtet sich nach der jeweiligen Rentenart und den dafür geltenden gesetzlichen Voraussetzungen.

FAQ – Häufige Fragen

Was ist die Regelaltersgrenze?

Die Regelaltersgrenze ist die gesetzlich festgelegte Altersgrenze für den Zugang zur Regelaltersrente. Zusätzlich muss die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt sein.

Gilt die Regelaltersgrenze von 67 Jahren für alle Jahrgänge?

Nein. Für die Geburtsjahrgänge 1947 bis 1963 wurde die Regelaltersgrenze schrittweise angehoben. Versicherte der Geburtsjahrgänge 1964 und jünger erreichen die Regelaltersgrenze mit 67 Jahren.

Kann eine Altersrente schon vor der Regelaltersgrenze beginnen?

Ja. Bestimmte andere Altersrenten können bei erfüllten Voraussetzungen bereits vor der Regelaltersgrenze beginnen. Für diese Renten gelten eigene Altersgrenzen und Versicherungszeiten.

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