Berechnung

1. Grundlagen

Die Rentenberechnung folgt einem gesetzlich definierten Schema, das für alle Versicherten gilt. Grundlage ist die Summe der erworbenen Entgeltpunkte, multipliziert mit dem Rentenartfaktor und dem aktuellen Rentenwert.

Die finalen Werte werden im Rentenbescheid ausgewiesen und basieren ausschließlich auf den erfassten Beitrags- und Versicherungszeiten.

Weiterführender Verbundlink:

Kosten-Rechtsschutz.de – Hinweise zu Bescheiden, Verfahren und rentenrechtlichen Klärungen

2. Berechnungselemente

Die Rentenhöhe ergibt sich aus dem Zusammenspiel mehrerer gesetzlich definierter Berechnungsgrößen.

  • Entgeltpunkte aus Beschäftigung und besonderen Zeiten
  • Rentenartfaktor je Rentenform
  • Aktueller Rentenwert
  • Jahrgangsbezogene Altersgrenzen
  • Berücksichtigungszeiten und anrechenbare Versicherungsphasen

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3. Für wen ist die Rentenberechnung relevant?

Die Berechnung betrifft alle Versicherten, da sie Grundlage für die spätere Rentenhöhe ist.

  • Personen kurz vor dem Rentenantrag
  • Versicherte mit längeren Erwerbsbiografien
  • Selbstständige mit Beitragsphasen
  • Versicherte mit Erziehungs- oder Pflegezeiten
  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Teilzeitverläufen

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4. Orientierung & Einflussfaktoren

Verschiedene Faktoren beeinflussen die tatsächliche Rentenhöhe, unabhängig vom gesetzlichen Berechnungsschema.

  • Anzahl und Höhe der Entgeltpunkte
  • Berücksichtigungsfähige Versicherungszeiten
  • Auswirkungen von Teilzeit- oder Unterbrechungsphasen
  • Erfüllung der Wartezeiten
  • Aktueller Rentenwert und seine Entwicklung

5. FAQ – Häufige Fragen

Wie wird die gesetzliche Rente berechnet?

Grundlage sind Entgeltpunkte, Rentenartfaktor und aktueller Rentenwert. Die Faktoren werden im Rentenbescheid dargestellt.

Spielen Kindererziehungszeiten eine Rolle?

Ja. Erziehungszeiten können zusätzliche Entgeltpunkte erzeugen und erhöhen somit die spätere Rentenhöhe.

Kann ich die Berechnung vorab einsehen?

Der Versicherungsverlauf und die Renteninformation geben Anhaltspunkte. Verbindlich ist ausschließlich der Rentenbescheid.



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Stand der Inhalte: letzte Prüfung Oktober 2025