Gesetzliche Rente · Rentenbeginn
Teilrente – anteilige Altersrente und flexibler Rentenbezug
Eine Altersrente kann als Vollrente oder als Teilrente bezogen werden. Bei einer Teilrente wird nur ein festgelegter Anteil der zustehenden Altersrente ausgezahlt. Dieser Anteil kann zwischen 10 und 99,99 Prozent der Vollrente liegen und für die Zukunft verändert werden. Eine Erwerbstätigkeit ist für den Bezug einer Teilrente nicht erforderlich.
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Was ist eine Teilrente?
Eine Altersrente kann entweder als Vollrente oder als Teilrente in Anspruch genommen werden. Bei einer Vollrente wird die zustehende Altersrente in voller Höhe bezogen. Bei einer Teilrente wird dagegen nur ein festgelegter prozentualer Anteil ausgezahlt.
Die Teilrente kann beispielsweise genutzt werden, um den Übergang zwischen Erwerbstätigkeit und vollständigem Rentenbezug flexibel zu gestalten. Eine fortbestehende Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit ist jedoch keine Voraussetzung für die Wahl einer Teilrente.
Vollrente
Die zustehende Altersrente wird in voller Höhe in Anspruch genommen.
Teilrente
Es wird nur ein festgelegter Anteil der zustehenden Altersrente bezogen.
Voraussetzung
Für eine Teilrente muss zunächst ein Anspruch auf die jeweilige Altersrente bestehen.
Weitere Grundlagen zum zeitlichen Beginn einer Altersrente finden Sie unter
Rentenbeginn.
Höhe der Teilrente
Die Höhe einer Alters-Teilrente kann innerhalb des gesetzlich vorgesehenen Rahmens gewählt werden. Sie muss mindestens 10 Prozent der Vollrente betragen und kann bis zu 99,99 Prozent der Vollrente umfassen.
mindestens 10 Prozent bis höchstens 99,99 Prozent der Vollrente
Der gewählte Anteil kann für die Zukunft verändert werden. Dadurch ändert sich entsprechend der Teil der Altersrente, der ausgezahlt wird.
Der zunächst nicht in Anspruch genommene Rentenanteil geht nicht verloren. Bei einer späteren Inanspruchnahme gelten für diesen Anteil die gesetzlichen Berechnungsregeln. Je nach Rentenart und Zeitpunkt können sich dadurch andere Auswirkungen auf Zu- oder Abschläge ergeben.
Teilrente und Erwerbstätigkeit
Eine Teilrente kann mit einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit kombiniert werden. Erwerbstätigkeit ist jedoch keine Voraussetzung für den Bezug einer Alters-Teilrente.
Seit dem 1. Januar 2023 bestehen bei Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenzen mehr. Altersrenten können deshalb auch bei zusätzlichem Verdienst in voller Höhe bezogen werden. Dies gilt ebenfalls für vorgezogene Altersrenten.
Die Wahl einer Teilrente ist daher nicht erforderlich, um neben einer Altersrente weiterzuarbeiten oder Einkommen zu erzielen.
Teilrente mit Arbeit
Eine Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit kann parallel zum Bezug einer Alters-Teilrente ausgeübt werden.
Teilrente ohne Arbeit
Eine Teilrente kann auch ohne Hinzuverdienst oder weitere Erwerbstätigkeit gewählt werden.
Sozialversicherung
Bei einer gleichzeitigen Beschäftigung können je nach Alter, Rentenanteil und Beschäftigungsverhältnis zusätzliche sozialversicherungsrechtliche Regelungen relevant sein.
Weitere Informationen zu zusätzlichem Einkommen neben einer Altersrente finden Sie unter
Hinzuverdienst.
Bei beschäftigten Beziehern einer Alters-Teilrente ändern sich die Regelungen zum Krankengeld. Bei einer Teilrente von mehr als zwei Dritteln der Vollrente besteht aus der Beschäftigung kein Anspruch auf Krankengeld mehr.
Vollrente, Teilrente und Flexirente
Vollrente und Teilrente beschreiben, in welcher Höhe eine Altersrente in Anspruch genommen wird. Die sogenannte Flexirente ist dagegen keine eigenständige Rentenart. Der Begriff umfasst verschiedene gesetzliche Möglichkeiten für einen flexibleren Übergang zwischen Erwerbsleben und Ruhestand.
Vollrente
Die zustehende Altersrente wird vollständig in Anspruch genommen.
Teilrente
Es wird ein Anteil zwischen 10 und 99,99 Prozent der Vollrente bezogen.
Flexirente
Der Begriff umfasst Regelungen, mit denen sich Erwerbstätigkeit und Altersrentenbezug flexibler miteinander verbinden lassen.
Ob ein Anspruch auf eine bestimmte Altersrente besteht, richtet sich unabhängig von der Wahl zwischen Voll- und Teilrente nach den Voraussetzungen und Altersgrenzen der jeweiligen Rentenart. Weitere Grundlagen dazu finden Sie unter
Regelaltersgrenze.
Die Inhalte auf Rente-67.de dienen allgemeinen Informationszwecken. Welche renten- und sozialversicherungsrechtlichen Folgen mit einer Teilrente verbunden sind, richtet sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen.
FAQ – Häufige Fragen
Was ist eine Teilrente?
Eine Teilrente ist der anteilige Bezug einer Altersrente. Statt der vollständigen Altersrente wird ein festgelegter Prozentsatz der Vollrente ausgezahlt.
Wie hoch kann eine Teilrente sein?
Eine Alters-Teilrente muss mindestens 10 Prozent der Vollrente betragen und kann bis zu 99,99 Prozent der Vollrente umfassen. Der gewählte Anteil kann für die Zukunft verändert werden.
Muss man neben einer Teilrente weiterarbeiten?
Nein. Eine Erwerbstätigkeit ist keine Voraussetzung für die Wahl einer Teilrente. Sie kann sowohl mit als auch ohne Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit bezogen werden.