Freibeträge

Was bedeutet Freibetrag?

Ein Freibetrag bezeichnet grundsätzlich einen Betrag, bis zu dessen Höhe bestimmte Einkünfte bei einer vorgesehenen Einkommensanrechnung unberücksichtigt bleiben. Im Rentenrecht gibt es jedoch keinen einheitlichen Freibetrag, der gleichermaßen für alle Rentenarten gilt.

Zu unterscheiden sind insbesondere Freibeträge, Hinzuverdienstgrenzen und steuerliche Freibeträge. Diese Begriffe betreffen unterschiedliche Regelungsbereiche und sollten deshalb nicht gleichgesetzt werden.

Freibetrag

Ein bestimmter Teil des Einkommens bleibt bei einer dafür vorgesehenen Einkommensanrechnung unberücksichtigt.

Hinzuverdienstgrenze

Sie bezeichnet eine Grenze, die bei bestimmten Rentenarten für zusätzlichen Verdienst maßgeblich sein kann.

Einkommensanrechnung

Sie bestimmt, ob und in welchem Umfang bestimmte Einkommen bei einer Rentenleistung berücksichtigt werden.

Altersrente und Erwerbsminderungsrente

Bei Altersrenten bestehen seit dem 1. Januar 2023 keine Hinzuverdienstgrenzen mehr. Altersrentner können daher grundsätzlich unabhängig von der Höhe ihres zusätzlichen Verdienstes eine ungekürzte Altersrente beziehen.

Bei Erwerbsminderungsrenten gelten dagegen weiterhin dynamische Hinzuverdienstgrenzen. Diese werden regelmäßig angepasst. Zusätzlich muss eine Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit mit dem Leistungsvermögen vereinbar sein, das der Erwerbsminderungsrente zugrunde liegt.

Altersrente

Für Altersrenten besteht keine rentenrechtliche Hinzuverdienstgrenze mehr.

Erwerbsminderungsrente

Hier bestehen weiterhin besondere und dynamisch angepasste Hinzuverdienstgrenzen.

Rentenart entscheidet

Ob zusätzliches Einkommen Auswirkungen auf eine Rente haben kann, lässt sich daher nur anhand der jeweiligen Rentenart beurteilen.

Weitere Grundlagen zum Thema finden Sie unter
Hinzuverdienst
und
Hinzuverdienstgrenze.

Freibeträge bei Hinterbliebenenrenten

Eine klassische Freibetragsregelung besteht bei der Einkommensanrechnung auf bestimmte Hinterbliebenenrenten. Eigenes Einkommen wird dort grundsätzlich erst berücksichtigt, soweit es den gesetzlich vorgesehenen Freibetrag übersteigt.

Der Freibetrag ist an den aktuellen Rentenwert gekoppelt und verändert sich daher mit dessen Entwicklung. Bei bestimmten Hinterbliebenen mit Kindern kann sich der maßgebliche Freibetrag zusätzlich erhöhen.

Grundprinzip bei der Hinterbliebenenrente:
Einkommen wird nach den dafür geltenden Berechnungsregeln ermittelt. Nur soweit das maßgebliche Einkommen den gesetzlichen Freibetrag übersteigt, kann der darüberliegende Anteil auf die Hinterbliebenenrente angerechnet werden.

Welche Einkommensarten bei einer Hinterbliebenenrente berücksichtigt werden, ist ebenfalls gesetzlich geregelt. Dazu können je nach Fall unter anderem Erwerbseinkommen, andere Sozialleistungen, Renten oder bestimmte weitere Einkünfte gehören.

Abgrenzung zu Steuern und Sozialversicherung

Rentenrechtliche Freibeträge und Hinzuverdienstgrenzen sind von steuerlichen Freibeträgen zu unterscheiden. Der Umstand, dass Einkommen rentenrechtlich nicht oder nur teilweise angerechnet wird, sagt daher noch nichts darüber aus, ob dieses Einkommen steuerlich berücksichtigt wird.

Auch sozialversicherungsrechtliche Folgen einer Beschäftigung sind davon getrennt zu betrachten. Bei einer Beschäftigung neben einer Rente können abhängig von Rentenart, Alter und Beschäftigungsverhältnis weiterhin Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung eine Rolle spielen.

Rentenrecht

Hier geht es darum, ob und wie zusätzliches Einkommen eine konkrete Rentenleistung beeinflusst.

Steuerrecht

Ob Einkommen steuerpflichtig ist, richtet sich nach den steuerrechtlichen Vorschriften und ist von der rentenrechtlichen Anrechnung zu unterscheiden.

Sozialversicherung

Eine Beschäftigung neben der Rente kann eigene Regelungen zur Beitragspflicht in den einzelnen Sozialversicherungszweigen auslösen.

Weitere allgemeine Informationen zum steuerlichen Zusammenhang finden Sie unter
Steuern und Hinzuverdienst.

Grundlagen zur Fortsetzung einer Beschäftigung neben der Rente werden unter
Weiterarbeiten
behandelt.

Die Inhalte auf Rente-67.de dienen allgemeinen Informationszwecken. Welche Einkommens-, Freibetrags- oder Anrechnungsregel im konkreten Fall gilt, richtet sich nach der jeweiligen Rentenart, Einkommensart und den geltenden gesetzlichen Vorschriften.

FAQ – Häufige Fragen

Gibt es bei der Altersrente einen Freibetrag für Hinzuverdienst?

Für Altersrenten besteht seit dem 1. Januar 2023 keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Zusätzlicher Verdienst führt deshalb grundsätzlich nicht zu einer Kürzung der Altersrente aufgrund einer Hinzuverdienstgrenze.

Gelten bei Erwerbsminderungsrenten Freibeträge?

Bei Erwerbsminderungsrenten wird rentenrechtlich mit besonderen Hinzuverdienstgrenzen gearbeitet. Diese Grenzen werden regelmäßig angepasst und unterscheiden sich von der Freibetragsregelung bei Hinterbliebenenrenten.

Wo spielen Freibeträge bei Renten eine Rolle?

Freibeträge spielen insbesondere bei der Einkommensanrechnung auf bestimmte Hinterbliebenenrenten eine Rolle. Einkommen oberhalb des jeweiligen Freibetrags kann nach den gesetzlichen Berechnungsregeln auf die Rente angerechnet werden.

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