Hinzuverdienst

Was bedeutet Hinzuverdienst?

Als Hinzuverdienst werden Einkünfte bezeichnet, die zusätzlich zu einer laufenden Rente erzielt werden. Dazu können beispielsweise Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung oder Arbeitseinkommen aus einer selbstständigen Tätigkeit gehören.

Ob zusätzlicher Verdienst Auswirkungen auf eine Rente hat, lässt sich nicht pauschal beantworten. Entscheidend ist insbesondere, welche Rentenart bezogen wird. Für Altersrenten gelten andere Regelungen als für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder andere Rentenarten.

Altersrente

Bei Altersrenten bestehen seit dem 1. Januar 2023 keine Hinzuverdienstgrenzen mehr.

Erwerbsminderungsrente

Für Erwerbsminderungsrenten gelten weiterhin besondere und dynamische Hinzuverdienstgrenzen.

Weitere Auswirkungen

Auch wenn eine Altersrente nicht wegen des Hinzuverdienstes gekürzt wird, können steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Fragen relevant bleiben.

Altersrente und Erwerbsminderungsrente

Seit dem 1. Januar 2023 können Altersrenten unabhängig von der Höhe eines zusätzlichen Verdienstes in voller Höhe bezogen werden. Dies gilt auch für vorgezogene Altersrenten. Die früher bestehende Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten wurde aufgehoben.

Anders ist die Situation bei Erwerbsminderungsrenten. Hier bestehen weiterhin jährlich angepasste Hinzuverdienstgrenzen. Darüber hinaus ist nicht allein die Höhe des Verdienstes entscheidend. Eine Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit muss auch mit dem Leistungsvermögen vereinbar sein, das der Erwerbsminderungsrente zugrunde liegt.

Grundsätzlich zu unterscheiden:

  • Altersrenten ohne Hinzuverdienstgrenze
  • Erwerbsminderungsrenten mit dynamischen Hinzuverdienstgrenzen
  • zusätzliche Voraussetzungen bei einer Erwerbsminderungsrente
  • gesonderte Regelungen bei anderen Rentenarten und Einkommensarten

Weitere Grundlagen zu den unterschiedlichen Regelungen finden Sie unter
Hinzuverdienstgrenze.

Weiterarbeiten neben der Rente

Eine Beschäftigung kann auch während des Bezugs einer Altersrente fortgesetzt oder neu aufgenommen werden. Der Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen für Altersrenten ermöglicht es, Arbeitsentgelt und Altersrente grundsätzlich nebeneinander zu beziehen.

Welche sozialversicherungsrechtlichen Folgen eine Beschäftigung hat, hängt unter anderem vom Alter, vom Beschäftigungsverhältnis und davon ab, ob die persönliche Regelaltersgrenze bereits erreicht wurde.

Beschäftigung

Eine Altersrente schließt eine weitere Beschäftigung grundsätzlich nicht aus.

Zum Weiterarbeiten →

Midijob

Auch eine Beschäftigung im Übergangsbereich kann mit einem Rentenbezug zusammentreffen. Dabei gelten die jeweiligen arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Vorgaben.

Zu Midijob und Rente →

Rentenbeiträge

Abhängig von Beschäftigung und Lebensalter können Beiträge zur Rentenversicherung weiterhin eine Rolle spielen und sich auf spätere Rentenberechnungen auswirken.

Steuern und Sozialversicherung

Der Wegfall einer Hinzuverdienstgrenze bei Altersrenten bedeutet nicht, dass zusätzliches Einkommen ohne weitere Folgen bleibt. Arbeitsentgelt, selbstständige Einkünfte und Rentenzahlungen können steuerlich und sozialversicherungsrechtlich unterschiedlich behandelt werden.

Bei einer Beschäftigung können beispielsweise Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung relevant sein. Welche Beiträge tatsächlich anfallen, richtet sich nach dem Beschäftigungsverhältnis und den jeweils geltenden sozialversicherungsrechtlichen Regelungen.

Auch steuerlich werden Rente und zusätzliche Einkünfte nach den dafür geltenden Vorschriften berücksichtigt. Ob daraus eine Einkommensteuer entsteht und in welcher Höhe, hängt von den jeweiligen Einkünften und weiteren steuerlichen Merkmalen ab.

Weitere Grundlagen zum steuerlichen Zusammenhang finden Sie unter
Steuern und Hinzuverdienst.

Die Inhalte auf Rente-67.de dienen allgemeinen Informationszwecken. Welche Auswirkungen ein Hinzuverdienst im konkreten Fall auf Rente, Steuern oder Sozialversicherung hat, richtet sich nach der Rentenart, der Beschäftigung und den jeweils geltenden gesetzlichen Voraussetzungen.

FAQ – Häufige Fragen

Gibt es bei Altersrenten noch eine Hinzuverdienstgrenze?

Nein. Seit dem 1. Januar 2023 können Altersrenten unabhängig von der Höhe des Hinzuverdienstes in voller Höhe bezogen werden. Dies gilt auch für vorgezogene Altersrenten.

Gelten bei Erwerbsminderungsrenten Hinzuverdienstgrenzen?

Ja. Für Erwerbsminderungsrenten gelten weiterhin dynamische Hinzuverdienstgrenzen. Zusätzlich muss eine Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit zum festgestellten Leistungsvermögen passen.

Kann man neben einer Altersrente weiterarbeiten?

Ja. Eine Beschäftigung ist grundsätzlich auch neben einer Altersrente möglich. Je nach Alter und Beschäftigungsverhältnis können dabei weiterhin steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Regelungen zu beachten sein.

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